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Rechtsanwälte Kotz GbR

Gemeinschaftliches Testament in getrennten Urkunden

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Wer erbt die Häuser in Frankreich? Diese Frage stand im Zentrum eines Familienstreits, der vor Gericht eine überraschende Wendung erfuhr. Denn ein vermeintlich eindeutiges Einzeltestament des Vaters wurde von älteren, fast vergessenen gemeinsamen Verfügungen der Eltern ausgehebelt. Nun entscheidet der frühere gemeinsame Wille über das Erbe am Mittelmeer.

Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 5 U 8/23[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht Saarbrücken
Datum: 24.01.2024
Aktenzeichen: 5 U 8/23
Verfahrensart: Berufungsverfahren
Rechtsbereiche: Erbrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: Bruder des Beklagten und Sohn des Erblassers. Er fordert die Übertragung von zwei Grundstücken in Frankreich aufgrund eines testamentarischen Vermächtnisses. Hilfsweise macht er Pflichtteilsansprüche geltend.
Beklagte: Bruder des Klägers und Sohn des Erblassers. Er wurde durch ein Europäisches Nachlasszeugnis als Alleinerbe des Vaters ausgewiesen.

Worum ging es in dem Fall?

Sachverhalt: Nach dem Tod des Vaters stritten die beiden Brüder (Kläger und Beklagter) um das Erbe. Die Eltern hatten zu Lebzeiten mehrere letztwillige Verfügungen (Testamente, Erbvertrag) errichtet. Der Beklagte wurde aufgrund eines notariellen Testaments des Vaters von 2015 durch ein Europäisches Nachlasszeugnis als Alleinerbe ausgewiesen. Der Kläger verlangte jedoch die Übertragung von zwei Grundstücken in Frankreich, die ihm seiner Meinung nach als Vermächtnis aus einer früheren letztwilligen Verfügung zustehen.
Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob dem Kläger trotz der Einsetzung des Beklagten als Alleinerben ein wirksames Vermächtnis bezüglich der Grundstücke zusteht und ob der Beklagte dieses erfüllen muss.

Was wurde entschieden?

Entscheidun[…]


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