Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisentziehung – Fahrerlaubnis auf Probe – Teilnahme an Aufbauseminar

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Rasante Fahrt in der Probezeit – und dann die Frist verpasst? Für einen jungen Mann wurde diese Kombination zum bitteren Erwachen. Sein Führerschein ist nun vorerst Geschichte, weil er ein Aufbauseminar schleifen ließ. Zum vorliegenden Urteil Az.: M 19 S 24.2643 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: VG München Datum: 28.01.2025 Aktenzeichen: M 19 S 24.2643 Verfahrensart: Beschluss Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht Beteiligte Parteien: Antragsteller: Der Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe, der sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis wehrt und angibt, aus persönlichen und finanziellen Gründen sowie wegen fehlender Termine nicht am angeordneten Aufbauseminar teilgenommen zu haben. Antragsgegnerin: Die Fahrerlaubnisbehörde, die wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet und wegen Nichtteilnahme die Entziehung der Fahrerlaubnis beabsichtigte bzw. verfügte. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Ein Fahranfänger in der Probezeit überschritt am 03.02.2023 die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um 40 km/h. Nachdem die Bußgeldentscheidung rechtskräftig wurde (Geldbuße, Fahrverbot, Punkte), ordnete die Behörde am 13.10.2023 die Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb von drei Monaten an. Der Fahranfänger kam der Anordnung nicht nach. Nach einer weiteren Fristsetzung und Anhörung zur beabsichtigten Entziehung der Fahrerlaubnis teilte er mit, dass ihm die Teilnahme aus persönlichen und finanziellen Gründen sowie wegen fehlender Termine bei Fahrschulen bisher nicht möglich gewesen sei. Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die (beabsichtigte) Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig ist, weil der Antragsteller trotz Anordnung und Fristsetzung nicht an dem vorgeschriebenen Aufbauseminar teilgenommen hat. Was w


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv