Rasante Fahrt in der Probezeit – und dann die Frist verpasst? Für einen jungen Mann wurde diese Kombination zum bitteren Erwachen. Sein Führerschein ist nun vorerst Geschichte, weil er ein Aufbauseminar schleifen ließ. Zum vorliegenden Urteil Az.: M 19 S 24.2643 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: VG München
- Datum: 28.01.2025
- Aktenzeichen: M 19 S 24.2643
- Verfahrensart: Beschluss
- Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht
Beteiligte Parteien:
- Antragsteller: Der Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe, der sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis wehrt und angibt, aus persönlichen und finanziellen Gründen sowie wegen fehlender Termine nicht am angeordneten Aufbauseminar teilgenommen zu haben.
- Antragsgegnerin: Die Fahrerlaubnisbehörde, die wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet und wegen Nichtteilnahme die Entziehung der Fahrerlaubnis beabsichtigte bzw. verfügte.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Ein Fahranfänger in der Probezeit überschritt am 03.02.2023 die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um 40 km/h. Nachdem die Bußgeldentscheidung rechtskräftig wurde (Geldbuße, Fahrverbot, Punkte), ordnete die Behörde am 13.10.2023 die Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb von drei Monaten an. Der Fahranfänger kam der Anordnung nicht nach. Nach einer weiteren Fristsetzung und Anhörung zur beabsichtigten Entziehung der Fahrerlaubnis teilte er mit, dass ihm die Teilnahme aus persönlichen und finanziellen Gründen sowie wegen fehlender Termine bei Fahrschulen bisher nicht möglich gewesen sei.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die (beabsichtigte) Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig ist, weil der Antragsteller trotz Anordnung und Fristsetzung nicht an dem vorgeschriebenen Aufbauseminar teilgenommen hat.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Antrag des Antragstellers wurde abgelehnt.
- Folgen: Der Antragsteller muss die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen. Die Entziehung seiner Fahrerlaubnis bleibt (vorerst) bestehen bzw. kann vollzogen werden.
Der Fall vor Gericht
Der Fall im Überblick: Führerscheinentzug nach versäumtem Aufbauseminar
Das Verwaltungsgericht München hat in einem Eilverfahren entschieden, dass einem Fahranfänger die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen bleibt. Der junge Mann hatte nach einem schweren Verkehrsverstoß die Frist zur Teilnahme an einem Aufbauseminar versäumt. Sein Antrag, die sofortige Wirkung des Führerscheinentzugs auszusetzen, wurde abgelehnt. Dieser Beschluss beleuchtet die strengen Regeln für Fahrerlaubnisse auf Probe.
Ausgangspunkt: Ein schwerwiegender Verkehrsverstoß in der Probezeit
Der Antragsteller besaß seit September 2022 eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, B, BE und L, die auf Probe erteilt wurde. Bereits im Februar 2023 fiel er durch eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung auf. Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft war er 40 km/h zu schnell unterwegs. Dieser Verstoß wurde rechtskräftig mit einer Geldbuße von 260 Euro, einem einmonatigen Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister geahndet.
Gesetzliche Folge: Anordnung eines Aufbauseminars
Aufgrund dieses als schwerwiegend eingestuften Verstoßes während der Probezeit ordnete die zuständige Fahrerlaubnisbehörde der Stadt München im Oktober 2023 die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger an….