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Besondere Beschaffenheitsvereinbarung bei Kauf eines normalen Reitpferdes

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Einmal sollte es ein Springpferd sein, doch kurz nach dem Kauf entpuppte sich der Holsteiner Wallach als schwer krank. Für die Käuferin begann ein juristisches Nachspiel um Tierarztkosten und den Kaufpreis von 10.500 Euro. Vor Gericht ging es um die Frage, wer die Verantwortung für das kranke Pferd trägt – und um die Tücken des Pferdehandels unter Privatleuten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 U 72/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Schleswig-Holstein Datum: 23.01.2025 Aktenzeichen: 7 U 72/24 Verfahrensart: Beschluss im Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Kaufrecht, Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Die Käuferin eines Pferdes, die Berufung gegen ein vorheriges Urteil eingelegt hat. Sie fordert die Rückzahlung des Kaufpreises und den Ersatz von Kosten. Beklagte: Der Verkäufer des Pferdes. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Die Klägerin kaufte am 15. August 2022 einen Holsteiner Wallach vom Beklagten für 10.500 €. Zuvor wurde eine klinische Untersuchung ohne Röntgenbilder durchgeführt, die keine Auffälligkeiten ergab. Im Kaufvertrag wurde die Gewährleistung für Mängel weitgehend ausgeschlossen. Nach dem Kauf ließ die Klägerin Röntgenbilder anfertigen. Kern des Rechtsstreits: Die Klägerin verlangt die Rückabwicklung des Kaufvertrags und Schadensersatz. Das Gericht prüft, ob die Berufung der Klägerin gegen die Abweisung ihrer Klage in der vorherigen Instanz Aussicht auf Erfolg hat. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Gericht teilte mit, dass es beabsichtigt, die Berufung der Klägerin ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen. Begründung: Die Berufung hat nach Einschätzung des Gerichts offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Zudem hat der Fall keine grundsätzliche Bedeutung, und eine Entsch


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