Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 30 C 273/23[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: AG Brandenburg
Datum: 24.01.2025
Aktenzeichen: 30 C 273/23
Verfahrensart: Urteil
Rechtsbereiche: Erbrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Die Alleinerbin des am 20.02.2020 verstorbenen Erblassers R… T… E…. Sie macht Erbschaftsansprüche geltend.
Beklagte: Die Schwester des Erblassers. Sie war vom Erblasser umfassend bevollmächtigt und zunächst in einem früheren Testament als Erbin eingesetzt worden.
Worum ging es in dem Fall?
Sachverhalt: Der Erblasser hatte seiner Schwester (der Beklagten) 2007 eine umfassende Vollmacht erteilt und sie 2017 in einem notariellen Testament zur Erbin eingesetzt. Kurz vor seinem Tod am 20.02.2020 verfasste er jedoch am 10.02.2020 ein neues, handschriftliches Testament, in dem er die Klägerin zur Alleinerbin bestimmte. Ein Erbschein vom 24.11.2020 bestätigt die Klägerin als Alleinerbin.
Kern des Rechtsstreits: Die Alleinerbin (Klägerin) verlangte von der Schwester des Erblassers (Beklagte) die Herausgabe bestimmter Vermögenswerte bzw. Auskünfte, die zum Erbe gehören.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Die Beklagte wurde verurteilt, 188,95 Euro zuzüglich Zinsen seit dem 13.05.2021 an die Klägerin zu zahlen. Die weitergehende Klage wurde abgewiesen.
Folgen: Die Klägerin muss 9/10 der Prozesskosten tragen, die Beklagte 1/10. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, das heißt, die Zahlung und die Kosten können vorläufig durchgesetzt werden, gegebenenfalls gegen Sicherheitsleistung. Der Str[…]