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Widerruf Fahrschulerlaubnis wegen Steuerschulden

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Ausgerechnet Steuerschulden wurden einem Fahrschullehrer zum Verhängnis. Weil er dem Finanzamt zu viel schuldete, verlor er seine Lizenz. Nun muss seine Fahrschule in Gießen vorerst geschlossen bleiben, urteilte das Gericht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 8 L 4698/24.GI | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: VG Gießen Datum: 25.02.2025 Aktenzeichen: 8 L 4698/24.GI Verfahrensart: Eilverfahren Rechtsbereiche: Fahrschulrecht, Steuerrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Fahrschullehrer und Inhaber der Fahrschule E., der sich gegen den Widerruf seiner Fahrschulerlaubnis wehrt. Er argumentiert, dass wirtschaftliche Maßstäbe nicht seine Unterrichtsqualität in Frage stellen können. Er bestreitet die Vorwürfe der Steuerhinterziehung und bietet an, Steuerrückstände zu begleichen. Beklagte: Der Antragsgegner, der die Fahrschulerlaubnis aufgrund von Steuerrückständen und der Nichteinhaltung steuerlicher Pflichten widerrufen hat. Er sieht den Kläger als unzuverlässig an. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Dem Kläger wurde die Fahrschulerlaubnis widerrufen, nachdem das Finanzamt Steuerrückstände und die Nichtbeachtung steuerlicher Pflichten gemeldet hatte. Der Kläger legte Klage ein und beantragte Eilrechtsschutz. Kern des Rechtsstreits: Die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Fahrschulerlaubnis aufgrund von Steuerrückständen und die Frage der Zuverlässigkeit des Fahrschullehrers. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Antrag wird abgelehnt. Begründung: (Nicht im Auszug enthalten) Folgen: Der Antragsteller muss die Kosten des Verfahrens tragen. Der Fall vor Gericht Fahrschulerlaubnis wege


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