Um seinen Dienstwagen entbrannte vor Gericht ein Streit, der für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber brisant ist. Denn es ging nicht um PS oder Lackschäden, sondern um bares Geld. Wie viel ein Firmenwagen tatsächlich wert ist, wenn Anwälte die Rechnung schreiben, zeigt nun ein Urteil. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 Ta 17/25 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Hessisches Landesarbeitsgericht Datum: 07.02.2025 Aktenzeichen: 12 Ta 17/25 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren zur Festsetzung des Gegenstandswertes Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Beteiligte Parteien: Kläger: Person, die im ursprünglichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht Klage erhoben hatte (u.a. auf Schmerzensgeld, Gehalt, Dienstwagen). Beklagte: Partei, gegen die die ursprüngliche Klage gerichtet war. Ihr Anwalt (Prozessbevollmächtigter) legte die aktuelle Beschwerde ein. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Im vorangegangenen Hauptverfahren vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main (Az. 17 Ca 3815/22) hatte der Kläger verschiedene Ansprüche gegen die Beklagte geltend gemacht, darunter Schmerzensgeld, Gehaltszahlungen und die Herausgabe eines Dienstwagens. Die Klage wurde im Laufe des Verfahrens erweitert. Das Arbeitsgericht hatte daraufhin den Wert des Rechtsstreits (Gegenstandswert) für die Berechnung der Anwaltskosten festgesetzt. Gegen diese Festsetzung legte der Anwalt der Beklagten Beschwerde beim Hessischen Landesarbeitsgericht ein. Kern des Rechtsstreits: Die korrekte Höhe des Gegenstandswertes für die anwaltliche Tätigkeit in verschi
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de AG Heidelberg Az: 26 C 64/11 Urteil vom 16.06.2011 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand (ohne Tatbestand gem. § 313a ZPO) Gründe Die Klägerin betreibt einen für jedermann zugänglichen Parkplatz. Nach ihren dort aufgehängten […]