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Verkehrsunfall – Ersatz angefallener Sachverständigenkosten

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Nach einem Unfall wollen Geschädigte oft auf Nummer sicher gehen und beauftragen einen Sachverständigen. Doch nicht selten kürzen Versicherungen dann die Rechnung für den Experten. Ein aktuelles Urteil aus München stärkt jetzt die Rechte von Unfallopfern in solchen Fällen.

Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 341 C 22249/24[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: AG München
Datum: 12.02.2025
Aktenzeichen: 341 C 22249/24

Beteiligte Parteien:

Kläger: Fordert Schadensersatz und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten.
Beklagte: Wird zur Zahlung von Schadensersatz und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten verurteilt.

Worum ging es in dem Fall?

Sachverhalt: Ein Verkehrsunfall ereignete sich am 28.11.2023. Die Haftung der Beklagtenseite dem Grunde nach zu 100 % ist unstreitig. Der Kläger beauftragte ein Sachverständigengutachten, dessen Kosten er geltend macht.
Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Höhe der zu erstattenden Sachverständigenkosten und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nach einem Verkehrsunfall.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 743,16 EUR nebst Zinsen sowie weitere 86,64 EUR nebst Zinsen zu zahlen.
Folgen: Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits und das Urteil ist Vorläufig vollstreckbar.


Der Fall vor Gericht

Urteil zu Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall


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