Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 341 C 22249/24[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: AG München
Datum: 12.02.2025
Aktenzeichen: 341 C 22249/24
Beteiligte Parteien:
Kläger: Fordert Schadensersatz und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten.
Beklagte: Wird zur Zahlung von Schadensersatz und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten verurteilt.
Worum ging es in dem Fall?
Sachverhalt: Ein Verkehrsunfall ereignete sich am 28.11.2023. Die Haftung der Beklagtenseite dem Grunde nach zu 100 % ist unstreitig. Der Kläger beauftragte ein Sachverständigengutachten, dessen Kosten er geltend macht.
Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Höhe der zu erstattenden Sachverständigenkosten und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nach einem Verkehrsunfall.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 743,16 EUR nebst Zinsen sowie weitere 86,64 EUR nebst Zinsen zu zahlen.
Folgen: Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits und das Urteil ist Vorläufig vollstreckbar.
Der Fall vor Gericht
Urteil zu Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall