Nach einem Unfall wollen Geschädigte oft auf Nummer sicher gehen und beauftragen einen Sachverständigen. Doch nicht selten kürzen Versicherungen dann die Rechnung für den Experten. Ein aktuelles Urteil aus München stärkt jetzt die Rechte von Unfallopfern in solchen Fällen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 341 C 22249/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: AG München
- Datum: 12.02.2025
- Aktenzeichen: 341 C 22249/24
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Fordert Schadensersatz und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten.
- Beklagte: Wird zur Zahlung von Schadensersatz und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten verurteilt.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: Ein Verkehrsunfall ereignete sich am 28.11.2023. Die Haftung der Beklagtenseite dem Grunde nach zu 100 % ist unstreitig. Der Kläger beauftragte ein Sachverständigengutachten, dessen Kosten er geltend macht.
- Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Höhe der zu erstattenden Sachverständigenkosten und vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten nach einem Verkehrsunfall.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 743,16 EUR nebst Zinsen sowie weitere 86,64 EUR nebst Zinsen zu zahlen.
- Folgen: Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits und das Urteil ist Vorläufig vollstreckbar.
Der Fall vor Gericht
Urteil zu Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall
Das Amtsgericht München hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Kosten für ein Sachverständigengutachten nach einem Verkehrsunfall vollständig von der haftenden Versicherung zu tragen sind, auch wenn diese die Höhe der Kosten anzweifelt. Das Gericht betonte die Perspektive des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung.
Der Unfall und die Folgen
Am 28. November 2023 ereignete sich ein Verkehrsunfall, für dessen Folgen die Beklagtenseite, typischerweise die Versicherung des Unfallverursachers, zu 100% haftet. Diese grundsätzliche Haftung war zwischen den Parteien unstrittig. Der geschädigte Kläger stand somit vor der Aufgabe, den entstandenen Fahrzeugschaden beziffern zu lassen.
Beauftragung eines Sachverständigen
Um den Schaden genau feststellen und beziffern zu lassen, beauftragte der Kläger ein Sachverständigenbüro. Dieses erstellte ein schriftliches Gutachten über den unfallbedingten Schaden am Fahrzeug des Klägers. Die Notwendigkeit, einen Experten hinzuzuziehen, ist in solchen Fällen üblich, um eine fundierte Grundlage für die Schadensregulierung zu haben.
Streit um die Höhe der Gutachterkosten
Das beauftragte Sachverständigenbüro stellte dem Kläger am 29. Dezember 2023 eine Rechnung über 1.176,81 Euro brutto aus. Der Kläger beglich diese Rechnung vollständig. Die beklagte Versicherung zahlte jedoch vorgerichtlich nur einen Teilbetrag von 433,64 Euro auf diese Kosten. Der verbleibende Betrag von 743,16 Euro wurde zum Gegenstand des Gerichtsverfahrens. Der Kläger forderte diesen Restbetrag sowie zusätzlich ausstehende vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 86,64 Euro von der Beklagten.
Die Positionen der Parteien vor Gericht
Argumentation des Klägers
Der Kläger vertrat die Auffassung, dass die gesamten Sachverständigenkosten als notwendiger Teil des Unfallschadens erstattungsfähig seien. Er hatte die Rechnung bezahlt und forderte nun den vollständigen Ausgleich durch die haftende Versicherung, da die Beauftragung des Gutachters zur Schadensfeststellung erforderlich war….