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Rechtsanwälte Kotz GbR

Nachträgliche Kostenentscheidung in Erbscheinverfahren

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Ein unscheinbarer Stiftstrich auf Papier sollte über ein ganzes Erbe entscheiden. Doch stammte er wirklich vom Verstorbenen? In Wolfsburg entbrannte ein Erbschaftsstreit, bei dem am Ende nicht nur die Echtheit des Testaments, sondern vor allem die Frage der Kosten überraschte.

Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 10 W 20/25[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: OLG Braunschweig
Datum: 14.02.2025
Aktenzeichen: 10 W 20/25

Beteiligte Parteien:

Kläger: Beteiligte zu 1., beantragte als Ehefrau des Erblassers einen Erbschein basierend auf einem Ehegattentestament.
Beklagte: Beteiligte zu 2., Neffe des Erblassers, erhob Einwendungen gegen die Erteilung des Erbscheins aufgrund von Zweifeln an der Echtheit der Unterschrift des Erblassers.

Worum ging es in dem Fall?

Sachverhalt: Die Ehefrau des Erblassers beantragte einen Erbschein basierend auf einem privatschriftlichen Ehegattentestament. Der Neffe des Erblassers erhob Einwendungen gegen die Echtheit der Unterschrift des Erblassers unter dem Testament.
Kern des Rechtsstreits: Die Echtheit der Unterschrift des Erblassers unter dem gemeinschaftlichen Testament und die daraus resultierende Frage der Alleinerbenstellung der Ehefrau.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Der Beschluss des Amtsgerichts wurde aufgehoben und der Antrag der Beteiligten zu 1. auf Erteilung eines Erbscheins wurde zurückgewiesen.


Der Fall vor Gericht

Streit um Erbe und Testamentsunterschrift vor Gericht


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