Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 10 W 20/25[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: OLG Braunschweig
Datum: 14.02.2025
Aktenzeichen: 10 W 20/25
Beteiligte Parteien:
Kläger: Beteiligte zu 1., beantragte als Ehefrau des Erblassers einen Erbschein basierend auf einem Ehegattentestament.
Beklagte: Beteiligte zu 2., Neffe des Erblassers, erhob Einwendungen gegen die Erteilung des Erbscheins aufgrund von Zweifeln an der Echtheit der Unterschrift des Erblassers.
Worum ging es in dem Fall?
Sachverhalt: Die Ehefrau des Erblassers beantragte einen Erbschein basierend auf einem privatschriftlichen Ehegattentestament. Der Neffe des Erblassers erhob Einwendungen gegen die Echtheit der Unterschrift des Erblassers unter dem Testament.
Kern des Rechtsstreits: Die Echtheit der Unterschrift des Erblassers unter dem gemeinschaftlichen Testament und die daraus resultierende Frage der Alleinerbenstellung der Ehefrau.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Der Beschluss des Amtsgerichts wurde aufgehoben und der Antrag der Beteiligten zu 1. auf Erteilung eines Erbscheins wurde zurückgewiesen.
Der Fall vor Gericht
Streit um Erbe und Testamentsunterschrift vor Gericht