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Rechtsanwälte Kotz GbR

Nachträgliche Kostenentscheidung in Erbscheinverfahren

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Ein unscheinbarer Stiftstrich auf Papier sollte über ein ganzes Erbe entscheiden. Doch stammte er wirklich vom Verstorbenen? In Wolfsburg entbrannte ein Erbschaftsstreit, bei dem am Ende nicht nur die Echtheit des Testaments, sondern vor allem die Frage der Kosten überraschte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 10 W 20/25 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Braunschweig
  • Datum: 14.02.2025
  • Aktenzeichen: 10 W 20/25

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Beteiligte zu 1., beantragte als Ehefrau des Erblassers einen Erbschein basierend auf einem Ehegattentestament.
  • Beklagte: Beteiligte zu 2., Neffe des Erblassers, erhob Einwendungen gegen die Erteilung des Erbscheins aufgrund von Zweifeln an der Echtheit der Unterschrift des Erblassers.

Worum ging es in dem Fall?

  • Sachverhalt: Die Ehefrau des Erblassers beantragte einen Erbschein basierend auf einem privatschriftlichen Ehegattentestament. Der Neffe des Erblassers erhob Einwendungen gegen die Echtheit der Unterschrift des Erblassers unter dem Testament.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Echtheit der Unterschrift des Erblassers unter dem gemeinschaftlichen Testament und die daraus resultierende Frage der Alleinerbenstellung der Ehefrau.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Beschluss des Amtsgerichts wurde aufgehoben und der Antrag der Beteiligten zu 1. auf Erteilung eines Erbscheins wurde zurückgewiesen.

Der Fall vor Gericht


Streit um Erbe und Testamentsunterschrift vor Gericht

In einem komplexen Erbscheinsverfahren vor dem Amtsgericht Wolfsburg stritten die Witwe des Erblassers (Beteiligte zu 1) und dessen Neffe (Beteiligter zu 2) um das Erbe. Die Witwe beantragte einen Erbschein, der sie als Alleinerbin auswies, gestützt auf ein handschriftliches Ehegattentestament. Der Neffe, der ansonsten gesetzlicher Erbe wäre, meldete Zweifel an.

Zweifel an der Echtheit der Unterschrift

Der Kern des ursprünglichen Streits lag in der Unterschrift des Erblassers unter dem Testament vom 12. März 2019. Der Neffe brachte vor, die Signatur ähnele stark der Handschrift der Witwe selbst, die das Testament verfasst hatte. Er zweifelte daher an, ob der Erblasser das Dokument tatsächlich unterzeichnet hatte, was die Gültigkeit des Testaments infrage stellte.

Sachverständigengutachten zur Klärung

Um die Echtheit der Unterschrift zu klären, beauftragte das Nachlassgericht Wolfsburg einen Schriftsachverständigen. Dieser sollte prüfen, ob die Unterschrift tatsächlich vom Erblasser stammte. Solche Gutachten sind in Erbschaftsstreitigkeiten nicht ungewöhnlich, wenn Zweifel an der Urheberschaft von Testamenten aufkommen. Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Unterschrift unter dem Testament mit leicht überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Erblasser stammte. Dieses Ergebnis, wenn auch nicht mit absoluter Sicherheit, reichte dem Nachlassgericht aus, um von der Echtheit der Unterschrift auszugehen.

Erste Entscheidung des Nachlassgerichts

Auf Basis des Gutachtens erließ das Nachlassgericht am 26. Februar 2024 einen ersten Beschluss. Darin stellte es fest, dass die für die Erteilung des von der Witwe beantragten Erbscheins notwendigen Tatsachen gegeben seien. Es kündigte an, den Erbschein entsprechend ausstellen zu wollen. Allerdings berücksichtigte das Gericht den Widerspruch des Neffen. Um diesem die Möglichkeit zu geben, Rechtsmittel einzulegen, setzte es die sofortige Wirksamkeit des Beschlusses aus….


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