Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Geschwindigkeitsbestimmung mit ProVida 2000 modular – Toleranzabzug

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Geblitzt auf der Autobahn? Ein neues Urteil stellt die gängige Praxis der Geschwindigkeitsmessung in Frage. Es geht um den Toleranzabzug – und der ist offenbar nicht immer gleich. Für Autofahrer könnte das bares Geld bedeuten. Zum vorliegenden Urteil Az.: 1 ORbs 2 SsBs 50/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Zweibrücken Datum: 12.02.2025 Aktenzeichen: 1 ORbs 2 SsBs 50/24 Beteiligte Parteien: Kläger: Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz), die mit der Rechtsbeschwerde die Verletzung materiellen Rechts rügt. Beklagte: Betroffener, der vom Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verurteilt wurde. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Der Betroffene überschritt am 08.11.2023 auf der BAB 650 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h um 40 km/h. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldbuße von 400 Euro. Die Messung erfolgte mit dem Gerät ProVida 2000 modular per manueller Geschwindigkeitsmessung. Kern des Rechtsstreits: Die Staatsanwaltschaft beanstandet den Toleranzabzug von 5% durch das Amtsgericht, da ihrer Ansicht nach die Toleranzwerte für Wegstrecken- und Zeitmessung hätten angewendet werden müssen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Urteil des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dasselbe Amtsgericht zurückverwiesen. Begründung: Das Amtsgericht hat unzutreffend einen Toleranzwert von 5% in Abzug gebracht. Bei der manuellen Auswertung des Videomaterials hätten die Verkehrsfehlergrenzen für die Wegstrecken- und Zeitmessung angewendet werden müssen. Folgen: Das Amtsgericht muss den Fall erneut verhandeln und dabei die


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv