Der Traum vom neuen Dachgeschoss – beinahe an der Notarrechnung gescheitert. Für einen Vollmachtsentwurf im Zuge einer geplanten Aufstockung sollte eine Immobiliengesellschaft tief in die Tasche greifen. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf fand: Weniger ist mehr – zumindest beim Geschäftswert für Notarkosten. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-10 W 98/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Düsseldorf Datum: 31.01.2025 Aktenzeichen: I-10 W 98/24 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) Rechtsbereiche: Notarkostenrecht (GNotKG) Beteiligte Parteien: Kläger: Beschwerdeführerin (wendet sich gegen eine Notarkostenrechnung, bestreitet die Auftragserteilung für einen Vollmachtsentwurf und hält den angesetzten Geschäftswert für zu hoch) Beklagte: Beschwerdegegner (Notar, der die strittige Kostenrechnung für den Vollmachtsentwurf erstellt hat) Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin erwarb von einer Firma eine Teileigentumseinheit zusammen mit dem Recht, das Gebäude aufzustocken. Später erstellte der beklagte Notar einen Entwurf für eine Vollmacht (Urkunde Nr. M 2498/19 vom 21.11.2019) und stellte der Beschwerdeführerin dafür Kosten in Rechnung. Kern des Rechtsstreits: Es war strittig, ob die Beschwerdeführerin den Notar überhaupt mit der Erstellung des Vollmachtsentwurfs beauftragt hatte und ob der von ihm angesetzte Geschäftswert von 950.000 € für die Berechnung der Kosten korrekt war. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die ursprüngliche Kostenrechnung des Notars wurde aufgehoben. Der Notar muss eine neue Rechnung erstellen, bei der ein niedrigerer Geschäftswert von 732.000 € zugrunde gelegt wird. Der vorherige Beschluss des Landgerichts D. wurde entspre
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de Gerichtsurteil bestätigt Alkoholverbot am Steuer Das OLG Frankfurt hat die Revision eines Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Marburg wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr, das eine Geldstrafe und den Entzug der Fahrerlaubnis vorsieht, als unbegründet verworfen, da keine Rechtsfehler zu seinen Ungunsten festgestellt wurden. Der Angeklagte muss die Kosten des […]