Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 18 W 178/24[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: OLG Frankfurt
Datum: 20.02.2025
Aktenzeichen: 18 W 178/24
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren (Kostenfestsetzung)
Rechtsbereiche: Kostenrecht, Zivilprozessrecht, RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
Beteiligte Parteien:
Kläger: Zahlte aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils Kosten an die Beklagten.
Beklagte: Erbengemeinschaft, bestehend aus drei Beklagten, vertreten durch eine Prozessbevollmächtigte, die geltend machten, dass die Verfahrensgebühr wegen mehrerer Auftraggeber höher anzusetzen sei.
Worum ging es in dem Fall?
Sachverhalt: Im zugrunde liegenden Rechtstreit war eine der drei Beklagten (Mitglied einer Erbengemeinschaft) verstorben und von einem Erben beerbt worden. Das Landgericht hatte die von dem Kläger an die Beklagten zu erstattenden Kosten festgesetzt, wobei es die Verfahrensgebühr nur um 0,6 erhöht hatte, anstatt um die beantragten 0,9.
Kern des Rechtsstreits: Streitpunkt war, ob die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV RVG wegen der Vertretung mehrerer Auftraggeber (Erbengemeinschaft und Erbe) um 0,6 oder um 0,9 zu erhöhen ist.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Hanau wurde teilweise abgeändert. Die von dem Kläger an die Beklagten zu erstattenden Kosten wurden auf 9.298,70 € nebst Zinsen festgesetzt.
Begründung: Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Vertretung der Erbengemeinschaf[…]