Millionenschaden nach Baustellenbrand in Passau: Ein Flüssiggasbrenner und feuergefährliche Arbeiten wurden Handwerkern zum Verhängnis. Nun müssen sie für die Flammen auf der Baustelle geradestehen – so das Urteil. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 U 2443/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: OLG München
- Datum: 04.02.2025
- Aktenzeichen: 9 U 2443/24 Bau e
- Verfahrensart: Berufungsurteil
- Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Versicherungsrecht, Baurecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Ein Gebäudeversicherer, der für seine Versicherungsnehmerin (eine Wohnungs- und Grundstücksgesellschaft) Schadensersatzansprüche wegen eines Brandschadens geltend macht.
- Beklagte: Parteien (darunter ein für Abdichtungs- und Spenglerarbeiten beauftragtes Unternehmen), die für den Brandschaden verantwortlich gemacht werden.
Worum ging es in dem Fall?
- Sachverhalt: In der Nacht vom 8. auf den 9. Juli 2020 brach auf der Baustelle einer neuen Wohnanlage in P. ein Feuer aus. Die Gebäude befanden sich im Bau (Fenster/Türen verbaut, verputzt, eingerüstet, aber noch ohne Strom- und Wasseranschluss). Die Klägerin ist die Versicherung der Bauherrin.
- Kern des Rechtsstreits: Die Versicherung forderte von den Beklagten Ersatz für den Schaden, der durch das Feuer entstanden ist. Es ging darum, ob die Beklagten für diesen Brandschaden haften müssen.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht stellte fest, dass die Beklagten gemeinsam verpflichtet sind, der Versicherung und der Bauherrin den gesamten Schaden zu ersetzen, der durch den Brand entstanden ist und möglicherweise noch entstehen wird. Das vorherige Urteil des Landgerichts Passau wurde damit abgeändert.
- Folgen: Die Beklagten müssen den Brandschaden bezahlen und die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil kann sofort vollstreckt werden; die Beklagten können dies aber vorläufig durch Hinterlegung einer Sicherheit verhindern, es sei denn, die Klägerin leistet ebenfalls Sicherheit. Eine Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof (Revision) ist nicht erlaubt.
Der Fall vor Gericht
Brand auf Baustelle: OLG München sieht Haftung bei Handwerkern
Ein nächtlicher Großbrand auf einer Baustelle in Passau führte zu einem komplexen Rechtsstreit. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat nun entschieden, dass die ausführende Handwerksfirma und ihre Mitarbeiter für den Millionenschaden haften. Das Urteil vom 04.02.2025 (Az.: 9 U 2443/24 Bau e) hebt eine anderslautende Entscheidung der Vorinstanz auf und stützt sich maßgeblich auf die Grundsätze des Anscheinsbeweises.
Hintergrund des Rechtsstreits
In der Nacht vom 8. auf den 9. Juli 2020 brach auf dem Gelände einer im Bau befindlichen Wohnanlage in der R.-Straße in Passau ein Feuer aus. Der Brand verursachte erheblichen Schaden an dem Gebäudekomplex, der aus drei aneinandergebauten Abschnitten mit gemeinsamer Tiefgarage bestand. Die Gebäude waren bereits weit fortgeschritten, aber noch nicht an Strom und Wasser angeschlossen. Die Klägerin ist die Gebäudeversicherung der Eigentümerin, der Wohnungs- und Grundstücksgesellschaft P. mbH. Sie hat bereits erhebliche Summen zur Schadensregulierung an ihre Versicherungsnehmerin geleistet und geht von einem Gesamtschaden von über 1,5 Millionen Euro aus. Sie fordert diesen Betrag nun von den Beklagten zurück….