Millionenschaden nach Baustellenbrand in Passau: Ein Flüssiggasbrenner und feuergefährliche Arbeiten wurden Handwerkern zum Verhängnis. Nun müssen sie für die Flammen auf der Baustelle geradestehen – so das Urteil. Zum vorliegenden Urteil Az.: 9 U 2443/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG München Datum: 04.02.2025 Aktenzeichen: 9 U 2443/24 Bau e Verfahrensart: Berufungsurteil Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Versicherungsrecht, Baurecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein Gebäudeversicherer, der für seine Versicherungsnehmerin (eine Wohnungs- und Grundstücksgesellschaft) Schadensersatzansprüche wegen eines Brandschadens geltend macht. Beklagte: Parteien (darunter ein für Abdichtungs- und Spenglerarbeiten beauftragtes Unternehmen), die für den Brandschaden verantwortlich gemacht werden. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: In der Nacht vom 8. auf den 9. Juli 2020 brach auf der Baustelle einer neuen Wohnanlage in P. ein Feuer aus. Die Gebäude befanden sich im Bau (Fenster/Türen verbaut, verputzt, eingerüstet, aber noch ohne Strom- und Wasseranschluss). Die Klägerin ist die Versicherung der Bauherrin. Kern des Rechtsstreits: Die Versicherung forderte von den Beklagten Ersatz für den Schaden, der durch das Feuer entstanden ist. Es ging darum, ob die Beklagten für diesen Brandschaden haften müssen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Gericht stellte fest, dass die Beklagten gemeinsam verpflichtet sind, der Versicherung und der Bauherrin den gesamten Schaden zu ersetzen, der durch den Brand entstanden ist und möglicherweise noch entstehen wird. Das vorherige Urteil des Landgerichts Passau wurde damit abgeändert. Folgen: Die Beklagten müssen den Brandschaden bezahlen und die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil kann sofort vollst
Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de AG Hannover, Az.: 520 C 3278/16, Urteil vom 05.09.2016 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Es bleibt der Klägerin jedoch nachgelassen, die Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages […]