Ein Rückfall in alte Gewohnheiten wurde einem Mann zum Verhängnis – zumindest am Steuer. Trotz Therapie und Abstinenz verlor er seinen Führerschein endgültig. Ein Gericht bestätigte die harte Linie im Kampf gegen Alkohol am Steuer. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 ZB 24.1699 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Datum: 28.02.2025 Aktenzeichen: 11 ZB 24.1699 Verfahrensart: Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung Rechtsbereiche: Fahrerlaubnisrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Fahrerlaubnisinhaber, argumentiert gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund eines einmaligen Alkoholrückfalls und vorgelegter Abstinenznachweise. Beklagte: Landratsamt Bayreuth, entzog die Fahrerlaubnis aufgrund Alkoholabhängigkeit. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Dem Kläger wurde die Fahrerlaubnis entzogen, nachdem er stark alkoholisiert mit Suizidabsicht in ein Krankenhaus eingeliefert wurde und dort ein Alkoholentzugssyndrom, Alkoholabhängigkeit und Alkoholintoxikation diagnostiziert wurden. Der Kläger argumentiert, es habe sich um einen einmaligen Rückfall gehandelt und legte Abstinenznachweise vor. Kern des Rechtsstreits: Rechtmäßigkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund der diagnostizierten Alkoholabhängigkeit und der Frage, ob es sich um einen einmaligen Rückfall handelte. Was wurde entschieden? Entscheidung: Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde abgelehnt. Begründung: Keine Begründung im Auszug enthalten. Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Fall vor Gericht Fahrerlaubnis nach Alkoho
Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de Bayerisches Landessozialgericht – Az.: L 19 R 94/15 – Urteil vom 28.09.2016 I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 18.12.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin einen Anspruch auf […]