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Erbvertrag – späteres gemeinschaftliches Testament über einzelne Nachlassgegenstände

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Ein Testament wurde zum Zankapfel in einer Familie. Vor Gericht stritten Brüder erbittert um ein Erbe. Die entscheidende Frage: Gilt ein alter Erbvertrag noch oder hat ein jüngeres Testament alles verändert?

Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 8 W 21/24[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: OLG Zweibrücken
Datum: 10.02.2025
Aktenzeichen: 8 W 21/24
Beteiligte Parteien:
Kläger: Die Beschwerdeführer B. und M.W., Kinder der Erblasserin und ihres vorverstorbenen Ehemanns.
Beklagte: Die Beteiligten T.C., J.D. und L.D., Kinder der bereits 2017 vorverstorbenen Tochter C.D. der Erblasserin und ihres Ehemanns.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Mainz vom 20.04.2023 werden zurückgewiesen.
Begründung: Die Gerichtskosten ihrer jeweiligen Beschwerde tragen die Beteiligten zu 1) und 2) selbst. Eine Kostenerstattung wird im Übrigen nicht angeordnet.


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