Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 8 W 21/24[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: OLG Zweibrücken
Datum: 10.02.2025
Aktenzeichen: 8 W 21/24
Beteiligte Parteien:
Kläger: Die Beschwerdeführer B. und M.W., Kinder der Erblasserin und ihres vorverstorbenen Ehemanns.
Beklagte: Die Beteiligten T.C., J.D. und L.D., Kinder der bereits 2017 vorverstorbenen Tochter C.D. der Erblasserin und ihres Ehemanns.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Mainz vom 20.04.2023 werden zurückgewiesen.
Begründung: Die Gerichtskosten ihrer jeweiligen Beschwerde tragen die Beteiligten zu 1) und 2) selbst. Eine Kostenerstattung wird im Übrigen nicht angeordnet.
Der Fall vor Gericht
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Streit um Erbvertrag und Testament | Symbolbild: KI-generiertes Bild
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