Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 8 W 18/24[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: OLG Zweibrücken
Datum: 18.02.2025
Aktenzeichen: 8 W 18/24
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
Rechtsbereiche: Erbrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Beteiligte zu 1) und 3), beantragen Erbschein basierend auf notarieller Urkunde vom 05.05.2023.
Beklagte: Beteiligte zu 8) und 9), beantragen Erbschein basierend auf notarieller Urkunde vom 03.07.2023.
Worum ging es in dem Fall?
Sachverhalt: Die Erblasserin war verheiratet und hatte einen vorverstorbenen Sohn, der zwei Töchter (Beteiligte zu 8) und 9)) hinterließ. Die Beteiligten zu 1) bis 6) sind Kinder des Bruders der Erblasserin. Die Erblasserin und ihr Ehemann hatten mehrere Testamente errichtet, darunter ein gemeinschaftliches Testament vom 25.03.2010 und eine Ergänzung vom 09.07.2012.
Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, wer Erbe der Erblasserin ist und ob der Pflichtteil der Enkelinnen (Beteiligte zu 8) und 9)) entzogen werden kann.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Der Beschluss des Amtsgerichts Mainz vom 06.11.2023 wurde abgeändert. Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 8) und 9) wurde zurückgewiesen. Die für den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1) und 3) erforderlichen Tatsachen wurden als festgestellt erachtet. Das Amtsgericht Mainz wurde angewiesen, den Beteiligten zu 1) und 3) einen gemeinschaftlichen Erbschein zu erteilen.
Folgen: Die Beteiligten zu 1) und 3) erhalten einen Erbschein. Die Beteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Für das Beschwerde[…]