Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 5 W 4/25[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberlandesgericht Saarbrücken Datum: 4. Februar 2025 Aktenzeichen: 5 W 4/25 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren Rechtsbereiche: Erbrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Zwei potenzielle Erben, die ihre Erbansprüche aus einem Nottestament geltend machten und Beschwerde einlegten.
Worum ging es in dem Fall?
Sachverhalt: Einen Monat vor ihrem Tod am 29. April 2023 errichtete die Erblasserin in ihrer Wohnung aufgrund ihres sich rapide verschlechternden Gesundheitszustands ein Nottestament vor drei Zeugen. Dieses setzte zwei Personen als Erben ein und enthielt weitere Verfügungen wie ein Nießbrauchsrecht, Geldvermächtnisse und eine Auflage zur Grabpflege. Zuvor hatte die Erblasserin eine notwendige Operation abgelehnt.
Kern des Rechtsstreits: Die Gültigkeit dieses Drei-Zeugen-Nottestaments und die Frage, ob die strengen gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorlagen.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Die Beschwerde der zwei potenziellen Erben wurde zurückgewiesen; das Nottestament wurde nicht anerkannt (Bestätigung der Entscheidung der Vorinstanz).
Begründung: Das Gericht betonte die extrem hohen Anforderungen für die Gültigkeit eines Nottestaments („in höchster Not“).
Folgen: Die im Nottestament als Erben eingesetzten Personen konnten ihre Erbansprüche auf dieser Grundlage nicht durchsetzen.
Der Fall vor Gericht
Streit um Nottestament: OLG Saarbrücken bestätigt strenge Anford[…]