Kann man sich seine Familie adoptieren? Ein Onkel wollte seinen Neffen zum Sohn machen, tiefe Zuneigung und ein sorgenfreies Leben inklusive. Doch ein Gericht in Köln machte dem ungewöhnlichen Familienplan einen Strich durch die Rechnung: Denn wahre Elternschaft, so die Richter, ist mehr als nur Großzügigkeit unter Verwandten. Zum vorliegenden Urteil Az.: II-14 UF 6/25 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Köln Datum: 30.01.2025 Aktenzeichen: II-14 UF 6/25 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren (Adoption) Rechtsbereiche: Familienrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Der Annehmende (Onkel) und der Anzunehmende (Neffe), die die Adoption anstrebten und Beschwerde gegen die Ablehnung durch das Amtsgericht einlegten. Worum ging es in dem Fall? Sachverhalt: Ein Onkel (Annehmender), der kinderlos und vermögend ist, möchte seinen volljährigen Neffen (Anzunehmender) adoptieren. Zwischen beiden besteht seit langem ein enges Verhältnis, das sich nach der Trennung der Eltern des Neffen intensivierte. Der Onkel unterstützt den Neffen finanziell erheblich (Finanzierung des Studiums, Kauf einer Wohnung) und ist ein wichtiger Ratgeber. Der Neffe hat weiterhin ein gutes Verhältnis zu seinen leiblichen Eltern, insbesondere zum Vater (Zwillingsbruder des Annehmenden), der deutlich weniger verdient. Ein erster Antrag auf Adoption wurde vom Amtsgericht Köln mit Beschluss vom 12.04.2023 (Az. 318 F 191/22) abgelehnt. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Beschwerde des Onkels und Neffen gegen die Ablehnung der Adoption durch das Amtsgericht Köln wurde zurückgewiesen. Folgen: Die Adoption wird nicht
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Az: 3 Sa 207/11 Urteil vom 20.12.2011 Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 24.03.2011 – 4 Ca 136/11 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 701,95 EUR netto nebst Zinsen in Höhe […]