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Abänderung früher gestellten Erbscheinsantrag durch Antragsteller – Antragsbindung

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Ein Testament sollte den letzten Willen klarstellen. Doch im Streit ums Erbe beginnt der Kampf oft erst beim Erbscheinsantrag. Ein aktueller Fall aus Zweibrücken zeigt, wie ein vermeintlich formaler Fehler das ganze Verfahren zurück auf Anfang katapultieren kann.

Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 8 W 6/25[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: OLG Zweibrücken
Datum: 18.02.2025
Aktenzeichen: 8 W 6/25
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
Rechtsbereiche: Erbrecht

Beteiligte Parteien:

Kläger: Beteiligter zu 1), Abkömmling der Erblasserin, beantragte die Erteilung eines Erbscheins, der ihn zunächst als Erben zu 1/3 und später als Alleinerben ausweisen sollte.
Beklagte: Beteiligte zu 2) bis 5), weitere Abkömmlinge der Erblasserin.

Worum ging es in dem Fall?

Sachverhalt: Die Erblasserin und ihr vorverstorbener Ehemann hatten ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzten und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben bestimmten. Nach dem Tod des Ehemannes wurde ein Erbschein erteilt, der die Erblasserin als Alleinerbin auswies. Nach dem Tod der Erblasserin beantragte ein Abkömmling die Erteilung eines Erbscheins.
Kern des Rechtsstreits: Streit über die Erbfolge nach dem Tod der Erblasserin aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Der Beschluss des Amtsgerichts Frankenthal und der Nichtabhilfebeschluss werden aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Frankenthal zurückverwiesen.
Folgen: Erneute Prüfung der Erbfolge durch das Amtsgericht Frankenthal.


Der Fall vor Gericht

OLG Zweibrücken: Verfa[…]


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