Autobahn-Baustelle im Visier der Justiz: War die extreme Raserei ein Versehen oder Absicht? Ein Gericht musste klären, ob ein Fahrer die zahlreichen Warnschilder schlichtweg übersah oder das Gaspedal bewusst durchdrückte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 201 ObOWi 26/25 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht Datum: 17.02.2025 Aktenzeichen: 201 ObOWi 26/25 Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren in einer Bußgeldsache Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht Beteiligte Parteien: Der Betroffene: Person, die wegen Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt wurde. Legte Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts ein mit der Begründung, sachliches Recht sei verletzt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft: Vertritt die Anklage im Rechtsbeschwerdeverfahren (obwohl im Textauszug nicht explizit mit Argumenten erwähnt, ist sie die Gegenpartei). Um was ging es? Sachverhalt: Der Betroffene wurde vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 90 km/h zu einer Geldbuße von 1.400 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt. Der Vorfall ereignete sich vermutlich in einem Baustellenbereich mit schrittweiser Geschwindigkeitsreduzierung (Geschwindigkeitstrichter). Der Betroffene legte gegen dieses Urteil Rechtsbeschwerde ein. Kern des Rechtsstreits: War das Urteil des Amtsgerichts rechtmäßig, insbesondere im Hinblick darauf, ob die Umstände der Geschwindigkeitsmessung (z.B. mögliche Übersehen von Schildern im Baustellenbereich) ausreichend gewürdigt wurden und ob die Tat als fahrlässig oder vorsätzlich einzustufen ist. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen
Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtkreuztal.de Wird in einem Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten, dass in der Mietwohnung „keine Schäden feststellbar sind“ sind, so stellt diese Aussage des Vermieters ein negatives Schuldanerkenntnis zugunsten des Mieters dar. Der Vermieter kann aufgrund der Ausführungen im Wohnungsübergabeprotokoll später keine Schadensersatzansprüche mehr gegenüber dem Mieter geltend machen, selbst wenn dem Vermieter z.B. Sanierungskosten […]