Autobahn-Baustelle im Visier der Justiz: War die extreme Raserei ein Versehen oder Absicht? Ein Gericht musste klären, ob ein Fahrer die zahlreichen Warnschilder schlichtweg übersah oder das Gaspedal bewusst durchdrückte. Zum vorliegenden Urteil Az.: 201 ObOWi 26/25 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht
- Datum: 17.02.2025
- Aktenzeichen: 201 ObOWi 26/25
- Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren in einer Bußgeldsache
- Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht
Beteiligte Parteien:
- Der Betroffene: Person, die wegen Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt wurde. Legte Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts ein mit der Begründung, sachliches Recht sei verletzt worden.
- Die Generalstaatsanwaltschaft: Vertritt die Anklage im Rechtsbeschwerdeverfahren (obwohl im Textauszug nicht explizit mit Argumenten erwähnt, ist sie die Gegenpartei).
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Betroffene wurde vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 90 km/h zu einer Geldbuße von 1.400 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt. Der Vorfall ereignete sich vermutlich in einem Baustellenbereich mit schrittweiser Geschwindigkeitsreduzierung (Geschwindigkeitstrichter). Der Betroffene legte gegen dieses Urteil Rechtsbeschwerde ein.
- Kern des Rechtsstreits: War das Urteil des Amtsgerichts rechtmäßig, insbesondere im Hinblick darauf, ob die Umstände der Geschwindigkeitsmessung (z.B. mögliche Übersehen von Schildern im Baustellenbereich) ausreichend gewürdigt wurden und ob die Tat als fahrlässig oder vorsätzlich einzustufen ist.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wurde als unbegründet verworfen. Allerdings wurde die Verurteilung dahingehend geändert, dass der Betroffene wegen vorsätzlicher (statt fahrlässiger) Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verurteilt wird.
- Begründung: Das Gericht stellte klar, dass ein Tatrichter die Möglichkeit, dass ein Fahrer mehrere Schilder zur Geschwindigkeitsreduzierung (Geschwindigkeitstrichter) übersehen haben könnte, nur dann erörtern muss, wenn es dafür konkrete Anhaltspunkte gibt oder der Betroffene dies ausdrücklich einwendet. Ein großzügiger Maßstab sei bei der Beurteilung der Unterschrift eines Richters anzuwenden, solange die Urheberschaft klar ist.
- Folgen: Die Verurteilung des Betroffenen bleibt bestehen, wird aber als vorsätzliche Tat gewertet. Er muss die Geldbuße zahlen, das Fahrverbot antreten und die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen. Das Urteil bestätigt, unter welchen Voraussetzungen Gerichte auf Einwände bezüglich übersehener Beschilderung eingehen müssen.
Der Fall vor Gericht
Der Fall: Deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung im Baustellenbereich
Ein Autofahrer wurde vom Amtsgericht zunächst wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung belangt. Er war auf einer Autobahn außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs. Im Bereich einer Baustelle überschritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 90 km/h. Das Amtsgericht wertete dieses Verhalten ursprünglich als fahrlässig. Das Gericht verhängte daraufhin eine Geldbuße in Höhe von 1.400 Euro. Zusätzlich wurde ein Fahrverbot von drei Monaten angeordnet. Dem Betroffenen wurde dabei die Möglichkeit eingeräumt, den Beginn des Fahrverbots innerhalb einer bestimmten Frist selbst zu wählen (§ 25 Abs. 2a StVG)….