Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 8 O 4305/24[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Landgericht Nürnberg-Fürth
Datum: 20.03.2025
Aktenzeichen: 8 O 4305/24
Verfahrensart: Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall
Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht
Beteiligte Parteien:
Kläger: Person oder Unternehmen, das Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls geltend macht. Argumentiert, dass die Beklagten für den entstandenen Schaden verantwortlich sind.
Beklagte: Personen oder Unternehmen (Gesamtschuldner), die vom Kläger auf Schadensersatz verklagt werden. Sie wurden nur teilweise zur Zahlung verurteilt, was darauf hindeutet, dass sie Argumente gegen eine volle Haftung vorgebracht haben (z.B. Mitverschulden des Klägers).
Um was ging es?
Sachverhalt: Streit über Schadensersatzansprüche infolge eines Verkehrsunfalls, der sich am 16.08.2023 auf der Autobahn A 73 bei Erlangen ereignete.
Kern des Rechtsstreits: Klärung der Verantwortlichkeit für den Unfall und der Höhe des daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs, einschließlich der Verteilung der Haftung zwischen den beteiligten Parteien.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Die Beklagten müssen als Gesamtschuldner 7.919,60 € Nebst Zinsen und weitere 800,39 Euro nebst Zinsen an den Kläger zahlen. Es wurde festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch 80 % aller zukünftigen Schäden aus diesem Unfall tragen müssen. Im Übrigen wurde die