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Rechtsanwälte Kotz GbR

Nutzung hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen – Kontrollmechanismen

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Auf der Autobahn eingenickt im Hightech-Schlitten? Ein Tesla-Fahrer glaubte, den Autopiloten überlisten zu können – das Gericht sah das anders. Schlaf am Steuer im Tesla: Was ein findiger Fahrer mit einem Lenkradgewicht anstellte, endete vor Gericht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 202 ObOWi 644/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayObLG) Datum: 21.10.2024 Aktenzeichen: 202 ObOWi 644/24 Verfahrensart: Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht Beteiligte Parteien: Der Betroffene: Legte Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bamberg ein. Er wandte sich gegen seine Verurteilung wegen eines Verkehrsverstoßes, der im Zusammenhang mit der Manipulation von Fahrassistenzsystemen und der Umgehung von Sicherheitsmechanismen stand. Um was ging es? Sachverhalt: Der Betroffene hatte offenbar Kontroll- bzw. Sicherungsmechanismen seines Fahrzeugs manipuliert oder außer Funktion gesetzt, um Fahrfunktionen nutzen zu können, die einem höheren Automatisierungsgrad entsprechen, als vom Hersteller vorgesehen und freigegeben. Wegen dieses Verhaltens wurde er vom Amtsgericht Bamberg verurteilt, wogegen er Rechtsbeschwerde einlegte. Kern des Rechtsstreits: War das Führen des Fahrzeugs nach einer solchen Manipulation, die eine nicht genehmigte höhere Automatisierungsstufe ermöglicht, eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit? Insbesondere ging es um die Frage, ob die speziellen Regeln für automatisiertes Fahren (§§ 1a ff. StVG) Anwendung finden oder ob allgemeine Verkehrsvorschriften (§ 23 StVO) greifen und einen Verstoß begründen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen w


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