Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Freispruch wegen Änderung des THC-Nachweisgrenzwerts nach § 24a Abs. 1a StVG n.F.

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Eigentlich schon verurteilt, doch plötzlich freigesprochen. Eine Gesetzesänderung katapultierte den Fall eines Cannabis-Fahrers in Bayern vor Gericht in eine unerwartete Richtung. Zum vorliegenden Urteil Az.: 201 ObOWi 1138/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayObLG)
  • Datum: 23.12.2024
  • Aktenzeichen: 201 ObOWi 1138/24
  • Verfahrensart: Rechtsbeschwerdeverfahren im Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Rechtsbereiche: Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Der Betroffene: Person, gegen die ursprünglich ein Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsverstoßes (§ 24a Abs. 2 StVG) erlassen wurde. Legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und später Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts ein. Argumentierte (implizit), dass sein Verhalten aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr ordnungswidrig ist.
  • Die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt: Behörde, die den ursprünglichen Bußgeldbescheid (500 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot) erlassen hatte.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Gegen den Betroffenen wurde ein Bußgeldbescheid wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen § 24a Abs. 2 StVG (Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel) erlassen. Sein Einspruch dagegen wurde vom Amtsgericht ohne mündliche Verhandlung zur Sache verworfen. Dagegen legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein. Während des Rechtsbeschwerdeverfahrens trat eine Gesetzesänderung ein.
  • Kern des Rechtsstreits: War eine für den Betroffenen günstigere Gesetzesänderung, die nach dem ursprünglichen Vorfall, aber vor der Entscheidung über die Rechtsbeschwerde in Kraft trat, zu berücksichtigen, obwohl das Amtsgericht den Einspruch zuvor aus formellen Gründen ohne Sachprüfung verworfen hatte?

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Urteil des Amtsgerichts wurde aufgehoben und der Betroffene wurde freigesprochen.
  • Begründung: Eine Gesetzesänderung, die für den Betroffenen günstiger ist (§ 4 Abs. 3 OWiG), muss in jeder Lage des Verfahrens berücksichtigt werden, also auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren. Wenn das Verhalten nach dem neuen Gesetz nicht mehr ordnungswidrig ist, muss ein Freispruch erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn der Einspruch zuvor ohne Verhandlung zur Sache gemäß § 74 Abs. 2 OWiG verworfen wurde. Die Gesetzesänderung wirkt wie ein Verfahrenshindernis.
  • Folgen: Der Freispruch bedeutet, dass der Betroffene die Geldbuße nicht zahlen muss und das Fahrverbot entfällt. Die Kosten des gesamten Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Betroffenen muss die Staatskasse tragen. Das Urteil stellt klar, dass für Betroffene günstige Gesetzesänderungen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens beachtet werden müssen.

Der Fall vor Gericht


Freispruch nach Gesetzesänderung im Fokus

Ein Autofahrer, dem ursprünglich eine Fahrt unter Cannabiseinfluss vorgeworfen wurde, ist vom Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) freigesprochen worden. Entscheidend war eine Gesetzesänderung, die den Grenzwert für Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut anhob. Das Gericht musste das neue, mildere Gesetz anwenden, obwohl die Tat und die erste Verurteilung vor dessen Inkrafttreten lagen.

Der ursprüngliche Vorfall und das Bußgeldverfahren

Am 10. Dezember 2023 führte der Betroffene einen Klein-LKW im öffentlichen Straßenverkehr. Eine anschließende Blutuntersuchung ergab eine THC-Konzentration von 1,2 Nanogramm pro Milliliter (ng/ml)….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv