Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisentziehung wegen Epilepsie – Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Anfallsfrei und trotzdem fahruntüchtig? Ein Gerichtsurteil in NRW zeigt, wie schnell Epilepsie-Patienten ihren Führerschein verlieren können. Im Zentrum steht die Frage, wann die Sorge um die Verkehrssicherheit schwerer wiegt als die Mobilität des Einzelnen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 16 B 679/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Datum: 07.03.2025 Aktenzeichen: 16 B 679/24 Verfahrensart: Beschwerdeverfahren im vorläufigen Rechtsschutz Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Fahrerlaubnisrecht Beteiligte Parteien: Parteien einzeln: Antragsteller: Ein Fahrerlaubnisinhaber, dem wegen einer Epilepsieerkrankung die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Er legte Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch das Verwaltungsgericht ein, da er die Entziehung für rechtswidrig hält. Antragsgegnerin: Die Fahrerlaubnisbehörde, die dem Antragsteller die Fahrerlaubnis entzogen und unmittelbaren Zwang angedroht hat. Sie argumentiert, der Antragsteller sei wegen seiner Epilepsie ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Um was ging es? Sachverhalt: Der Antragsgegnerin entzog dem Antragsteller wegen seiner Epilepsieerkrankung die Fahrerlaubnis und drohte unmittelbaren Zwang an. Der Antragsteller beantragte beim Verwaltungsgericht Köln vorläufigen Rechtsschutz gegen diese Verfügung, was jedoch abgelehnt wurde. Gegen diesen Beschluss legte der Antragsteller Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Kern des Rechtsstreits: War die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln korrekt, dem Antragsteller keinen vorläufigen Rechtsschutz gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis zu gewähren? Dies hängt davon ab, ob die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Behörde voraussichtlich rechtmäßig war, insbesondere ob der Antragsteller


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv