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Fahrerlaubnisentziehung – Medizinalcannabis – medizinische Indikation

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Schmerz gelindert, Freiheit verloren? Ein Patient in Bayern glaubte, mit medizinischem Cannabis beides zu vereinen, doch eine Verkehrskontrolle wurde zum juristischen Stolperstein. Der Traum von Mobilität und Schmerzfreiheit kollidierte unerwartet mit den strengen Regeln im Straßenverkehr. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 ZB 24.1815 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Datum: 13.03.2025 Aktenzeichen: 11 ZB 24.1815 Verfahrensart: Antrag auf Zulassung der Berufung (im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren) Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Fahrerlaubnisrecht Beteiligte Parteien: Der Kläger: Person, der die Fahrerlaubnis entzogen wurde und der die Zulassung der Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung beantragt. Das Landratsamt Oberallgäu: Die Behörde, die (implizit, basierend auf dem Sachverhalt) die Fahrerlaubnis entzogen hat, nachdem Ermittlungen wegen Betäubungsmitteln bekannt wurden (Marihuana-Sendungen, Fund von Marihuana und Samen beim Kläger). Um was ging es? Sachverhalt: Dem Kläger wurde die Fahrerlaubnis der Klasse B entzogen. Grund dafür waren polizeiliche Ermittlungen wegen Betäubungsmitteldelikten: Ein an ihn adressierter Brief mit Marihuana wurde sichergestellt, Chat-Verläufe deuteten auf weitere Lieferungen hin, und bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden Marihuana und Cannabissamen gefunden. Der Kläger beantragte die Zulassung der Berufung gegen die (vermutlich erstinstanzliche) Bestätigung dieser Entziehung. Kern des Rechtsstreits: Prüfung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung gegen die Entscheidung über die Fahrerlaubnisentziehung vorliegen. Indirekt geht es um die Fahreignung des Klägers angesichts der festgestellten Drogenbezüge. Was wu


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