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Befangenheit eines medizinischen Sachverständigen

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Eine missglückte Knie-Operation zog unerwartet weite Kreise bis vor Gericht. Dort entbrannte ein heftiger Streit um die Frage, ob ein medizinischer Gutachter noch unparteiisch sein kann. Scharfe Worte fielen im Gerichtssaal, doch das Urteil zeigt: Die Hürden für einen Befangenheitsantrag sind hoch. Zum vorliegenden Urteil Az.: 17 W 24/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt Datum: 06.03.2025 Aktenzeichen: 17 W 24/24 Verfahrensart: Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Arzthaftungsrecht, Sozialrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Macht übergegangene Schadensersatzansprüche ihrer Versicherungsnehmerin wegen möglicher Behandlungsfehler geltend (§ 116 SGB X). Sie hat den Sachverständigen A wegen Befangenheit abgelehnt und legt Beschwerde gegen die Zurückweisung dieses Antrags ein. Beklagte: Einrichtung (vermutlich Klinik oder Arztpraxis), bei der die medizinische Behandlung stattfand und gegen die sich die Schadensersatzansprüche richten. Sie ist die Gegnerin im Hauptverfahren und im Befangenheitsstreit. Sachverständiger A: Medizinischer Gutachter, dessen Unparteilichkeit von der Klägerin angezweifelt wird. Versicherungsnehmerin/Geschädigte: Patientin, deren Schadensersatzansprüche wegen einer Knieoperation und Folgebehandlungen auf die Klägerin übergegangen sind. Sie ist nicht direkt am Beschwerdeverfahren beteiligt. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin fordert Schadensersatz von der Beklagten wegen angeblicher Fehler bei einer Knieoperation (Schlittenprothese) und nachfolgenden Behandlungen ihrer Versicherungsnehmerin. Im laufenden Gerichtsverfahren wurde der Sachverständige A beauftragt. Die Klägerin hält


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