Eine missglückte Knie-Operation zog unerwartet weite Kreise bis vor Gericht. Dort entbrannte ein heftiger Streit um die Frage, ob ein medizinischer Gutachter noch unparteiisch sein kann. Scharfe Worte fielen im Gerichtssaal, doch das Urteil zeigt: Die Hürden für einen Befangenheitsantrag sind hoch. Zum vorliegenden Urteil Az.: 17 W 24/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt
- Datum: 06.03.2025
- Aktenzeichen: 17 W 24/24
- Verfahrensart: Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags
- Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Arzthaftungsrecht, Sozialrecht
Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Macht übergegangene Schadensersatzansprüche ihrer Versicherungsnehmerin wegen möglicher Behandlungsfehler geltend (§ 116 SGB X). Sie hat den Sachverständigen A wegen Befangenheit abgelehnt und legt Beschwerde gegen die Zurückweisung dieses Antrags ein.
- Beklagte: Einrichtung (vermutlich Klinik oder Arztpraxis), bei der die medizinische Behandlung stattfand und gegen die sich die Schadensersatzansprüche richten. Sie ist die Gegnerin im Hauptverfahren und im Befangenheitsstreit.
- Sachverständiger A: Medizinischer Gutachter, dessen Unparteilichkeit von der Klägerin angezweifelt wird.
- Versicherungsnehmerin/Geschädigte: Patientin, deren Schadensersatzansprüche wegen einer Knieoperation und Folgebehandlungen auf die Klägerin übergegangen sind. Sie ist nicht direkt am Beschwerdeverfahren beteiligt.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin fordert Schadensersatz von der Beklagten wegen angeblicher Fehler bei einer Knieoperation (Schlittenprothese) und nachfolgenden Behandlungen ihrer Versicherungsnehmerin. Im laufenden Gerichtsverfahren wurde der Sachverständige A beauftragt. Die Klägerin hält diesen Sachverständigen für befangen und beantragte seine Ablehnung. Dieser Antrag wurde vom vorherigen Gericht abgewiesen. Mit der sofortigen Beschwerde wendet sich die Klägerin nun an das Oberlandesgericht Frankfurt, um die Entscheidung überprüfen zu lassen. Ein früheres Verfahren der Geschädigten selbst wurde durch einen Vergleich beendet.
- Kern des Rechtsstreits: Prüfung, ob die Gründe der Klägerin ausreichen, um den Sachverständigen A wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, und ob die Zurückweisung dieses Antrags durch die Vorinstanz korrekt war.
Der Fall vor Gericht
OLG Frankfurt weist Beschwerde gegen Gutachter ab
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat eine sofortige Beschwerde zurückgewiesen. Geklagt hatte eine Versicherung, die einen medizinischen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen wollte. Das Gericht sah jedoch keine ausreichenden Gründe, um an der Unparteilichkeit des Gutachters zu zweifeln (Az.: 17 W 24/24). Der Beschluss vom 6. März 2025 bestätigt eine vorherige Entscheidung des Landgerichts. Dieses hatte den Antrag der Klägerin, den Sachverständigen A für befangen zu erklären, bereits als unbegründet zurückgewiesen. Die Entscheidung unterstreicht die hohen Hürden für die Ablehnung eines gerichtlich bestellten Gutachters.
Der Fall: Streit um Knieprothese und Folgeoperationen
Medizinischer Hintergrund: Komplikationen nach Knie-OP
Im Kern des Rechtsstreits steht eine medizinische Behandlung aus dem Jahr 2015. Einer Versicherungsnehmerin der Klägerin wurde am 25. November 2015 eine unikondyläre Schlittenprothese im Knie implantiert. Diese Operation fand im Krankenhaus der Beklagten statt….