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Rechtsanwälte Kotz GbR

Anfechtung der Ausschlagung des Erbes wegen nicht bestehender Überschuldung des Nachlasses

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Wer im Erbfall vorschnell handelt, kann später vor Gericht landen. Eine Frau wollte ihre Erbausschlagung rückgängig machen, da sie sich über den Nachlass geirrt hatte. Das Gericht fällte nun ein Urteil.

Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 8 W 20/24[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht Zweibrücken
Datum: 07.03.2025
Aktenzeichen: 8 W 20/24
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren in einer Nachlasssache
Rechtsbereiche: Erbrecht, Verfahrensrecht

Beteiligte Parteien:

Die Beschwerdeführerin: Eine Tochter des Erblassers aus dessen erster Ehe. Sie legte Beschwerde gegen einen Beschluss des Nachlassgerichts Lahnstein ein. Ihre Argumente werden im vorliegenden Textauszug nicht genannt.
Die Witwe des Erblassers: Die zweite Ehefrau des Erblassers. Ihre Rolle und Argumente im Beschwerdeverfahren werden im Textauszug nicht näher beschrieben.
Ein weiterer Sohn des Erblassers: Ein Sohn aus der ersten Ehe des Erblassers. Seine Rolle und Argumente im Beschwerdeverfahren werden im Textauszug nicht näher beschrieben.

Um was ging es?

Sachverhalt: Der Erblasser verstarb und hinterließ eine Witwe aus zweiter Ehe sowie drei Kinder aus erster, geschiedener Ehe. Einer der Söhne aus erster Ehe schlug die Erbschaft aus. Es kam zu einem Verfahren vor dem Nachlassgericht Lahnstein, dessen Entscheidung vom 16.01.2024 von der Tochter aus erster Ehe angefochten wurde. Der genaue Inhalt der Entscheidung des Nachlassgerichts und der Grund der Anfechtung sind dem Textauszug nicht zu entnehmen.
Kern des Rechtsstreits: Der Kern des Rechtsstreits kann aus dem vorliegenden Textauszug nicht ermittelt werden.

Was wurde entschieden?

Entscheidung: Die Beschwerde der Tochter des Erblassers aus erster Ehe wurde zurückgewiesen.
Folgen: Die Beschw[…]


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