Rechts vor links – zu einfach gedacht? Ein Gericht muss entscheiden, ob eine unscheinbare Zufahrt zur tückischen Vorfahrtsfalle wurde und wer nach einem folgenschweren Unfall die Verantwortung trägt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 U 177/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg Datum: 06.02.2023 Aktenzeichen: 12 U 177/22 Verfahrensart: Berufungsverfahren (Ankündigung der Berufungszurückweisung nach § 522 Abs. 2 ZPO) Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Parteien einzeln: Kläger: Eigentümer und Fahrer des Pkw M…, der bei einem Verkehrsunfall beschädigt wurde. Er macht materiellen Schadensersatz geltend und argumentiert, dass die Regel „rechts vor links“ galt, da er von einer gleichrangigen Straße ohne Beschilderung gekommen sei. Er hat Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Cottbus eingelegt. Fahrer des Lkw: Führer des Lkw mit dem amtlichen Kennzeichen „X“, der mit dem Kläger kollidierte. Seine Argumentation ist im Auszug nicht dargestellt. Haftpflichtversicherung des Lkw: Versicherer des Lkw mit dem amtlichen Kennzeichen „X“, bei dem der Lkw-Fahrer versichert ist. Ihre spezifische Rolle oder Argumentation ist im Auszug nicht dargestellt. Um was ging es? Sachverhalt: Nach einem Verkehrsunfall am 29.06.2021 fordert der Kläger Schadensersatz. Er bog mit seinem Pkw von einer Zufahrt (ehemalige Buswendeschleife, Zufahrt zu mehreren Häusern/Werkhalle) auf die Straße ein, auf der der Lkw-Fahrer fuhr, wobei es zur Kollisio
Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Az.: 11 ZB 15.2682 – Beschluss vom 04.03.2016 I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird unter Abänderung des Streitwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge auf jeweils 15.000,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der Kläger begehrt die […]