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Tarifvertragliche Altersgrenzenregelung führt zur Auflösung Arbeitsverhältnis

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Er arbeitete nach seinem 65. Geburtstag weiter, plante sogar schon den nächsten Urlaub – doch dann kam überraschend die Nachricht vom Job-Aus. Ein Gericht musste entscheiden, ob ein Tarifvertrag in diesem Fall stärker wiegt als die Erwartung eines erfahrenen Mitarbeiters. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Sa 760/22 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Köln Datum: 23.05.2023 Aktenzeichen: 4 Sa 760/22 Verfahrensart: Berufungsverfahren im Arbeitsrecht Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Tarifvertragsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Ein Arbeitnehmer (Service Professional II), geboren 1956, beschäftigt bei der Beklagten seit 1986. Er vertrat die Ansicht, sein Arbeitsverhältnis sei nicht durch die tarifliche Altersgrenze beendet worden, da es über das Erreichen des 65. Lebensjahres (30.06.2021) hinaus fortgesetzt und ihm Urlaub für die Zeit danach gewährt wurde. Beklagte: Die Arbeitgeberin des Klägers. Sie berief sich auf den Manteltarifvertrag (MTV Boden), wonach das Arbeitsverhältnis automatisch mit Ablauf des Monats endet, in dem der Mitarbeiter das 65. Lebensjahr vollendet. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger arbeitete über das Erreichen der tarifvertraglich festgelegten Altersgrenze von 65 Jahren (Stichtag 30.06.2021) hinaus für die Beklagte. Sein Arbeitsvertrag verwies auf die geltenden Tarifverträge. Die Beklagte genehmigte dem Kläger auf Antrag sogar Urlaub für das Kalenderjahr 2022, auch für Zeiträume nach dem tariflichen Beendigungsdatum. Kern des Rechtsstreits: Es war strittig, ob das Arbeitsverhältnis automatisch aufgrund der tarifvertraglichen Altersgrenzenregelung zum 30.06.2021 endete oder ob es durch die tatsächliche Fortsetzung über di


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