Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Schuldbeitrittserklärung – Zahlungsansprüche wegen rückständiger Miete und Nebenkosten

Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de

Als die Mutter für den Mietvertrag des Sohnes unterschrieb, ahnte sie nicht, welche finanziellen Folgen das haben würde. Ein Gerichtsurteil zeigt nun, dass elterliche Hilfsbereitschaft nicht grenzenlos ist, wenn es um Mietrückstände geht. Zum vorliegenden Urteil Az.: 20 C 48/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Minden Datum: 01.09.2023 Aktenzeichen: 20 C 48/23 Verfahrensart: Zivilverfahren / Zahlungsklage Rechtsbereiche: Mietrecht, Schuldrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Die Partei, die Zahlungsansprüche geltend macht. Ihre Rolle ist mutmaßlich die der Vermieterin. Sie stützt ihre Forderung auf eine „Schuldbeitrittserklärung“ der Beklagten bezüglich rückständiger Mieten und Nebenkosten der ursprünglichen Mieter. Beklagte: Die Partei, gegen die die Zahlungsklage gerichtet ist. Ihre Rolle ergibt sich aus der angeblichen Abgabe einer „Schuldbeitrittserklärung“ für die Mietschulden Dritter. Ihre Argumente sind dem Auszug nicht direkt zu entnehmen, aber die teilweise Abweisung der Klage deutet auf Einwände hin. Weitere Beteiligte: S. und P. L., die ursprünglichen Mieter der Wohnung laut Mietvertrag vom 13.09.2019. Sie werden von der Klägerin gesondert in Anspruch genommen und haften laut Urteil Gesamtschuldnerisch mit der Beklagten für den zugesprochenen Betrag. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin verklagte die Beklagte auf Zahlung von ausstehender Miete und Nebenkosten. Grundlage der Forderung war eine von der Beklagten abgegebene „Schuldbeitrittserklärung“, mit der diese angeblich für die Verbindlichkeiten der Mieter S. und P. L. aus einem Mietvertrag vom 13.09.2019 einstehen wollte. Kern des Rechtsstreits: Bestand aufgrund der „Schuldbeitrittserklärung“ eine wirksame Zahlungsverpflichtung der Beklagten fü


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv