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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schadensersatz wegen Mietwagenbeschädigung

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Kurve, Leitplanke, Schweigen: Nach einem Mietwagenunfall eskaliert der Streit vor Gericht. Ein demoliertes Auto und eine offene Rechnung führen zu juristischen Konsequenzen für einen Mieter. Zum vorliegenden Urteil Az.: 148 C 34/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Amtsgericht Köln Datum: 19.08.2024 Aktenzeichen: 148 C 34/24 Verfahrensart: Zivilverfahren (Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall mit Mietwagen, Entscheidung über Einspruch gegen Versäumnisurteil) Rechtsbereiche: Mietrecht, Schadensersatzrecht, Zivilprozessrecht Beteiligte Parteien: Parteien einzeln: Klägerin: Die Autovermietung, die das Fahrzeug vermietete. Sie macht Schadensersatzansprüche für die Beschädigung des Mietwagens geltend, basierend auf einer Reparaturkostenkalkulation. Beklagter: Der Mieter des Fahrzeugs. Er gab an, mit dem gemieteten Auto einen Unfall verursacht zu haben, bei dem das Fahrzeug beschädigt wurde. Er wird von der Autovermietung auf Schadensersatz verklagt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Beklagte mietete bei der Klägerin einen PKW Fiat 500. Bei der Rückgabe wies das Auto Schäden auf. Der Beklagte meldete, er sei auf der Autobahn A61 in einer Kurve von der Fahrbahn abgekommen und gegen die Leitplanke geprallt. Die Klägerin ließ die Reparaturkosten kalkulieren und verklagte den Beklagten auf Schadensersatz. Zunächst erging ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten. Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Verpflichtung des Beklagten, der Klägerin den Schaden am Mietfahrzeug zu ersetzen. Konkret wurde darüber entschieden, ob das gegen den Beklagten ergangene Versäumnisurteil bestehen bleibt. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Versäumnisurteil vom 08.07.2024 bleibt aufrechterhalten. Folgen: Der Beklagte muss die weiteren Kosten des Recht


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