Acht Meter auf dem Plan wurden zum entscheidenden Detail im Nachbarschaftsstreit. Weil eine Zufahrt nicht exakt nach Plan gebaut wurde, musste nun ein Gericht in Paderborn entscheiden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 148/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Paderborn Datum: 21.06.2023 Aktenzeichen: 2 O 148/23 Verfahrensart: Zivilprozess Rechtsbereiche: Grundstücksrecht, Vertragsrecht, Nachbarrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Eigentümer des Grundstücks Gemarkung T, Flur 8, Flurstück 1299. Er fordert, dass die Beklagte die Zufahrt zu ihrem Grundstück gemäß einer notariellen Vereinbarung (insbesondere mit 8m Abstand zu seiner Grenze) errichtet und eine bereits bestehende, abweichende Zufahrt zurückbaut. Er war bei der Beurkundung des Kaufvertrags der Beklagten anwesend. Beklagte: Erwerberin (zum Zeitpunkt des Erwerbs eine GmbH in Gründung) des Grundstücks Gemarkung T, Flur 8, Flurstück 1300. Sie hat die Zufahrt zu ihrem Grundstück errichtet, jedoch nach Ansicht des Klägers nicht entsprechend den Vereinbarungen im notariellen Kaufvertrag. Um was ging es? Sachverhalt: Die Parteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Im notariellen Kaufvertrag, durch den die Beklagte ihr Grundstück erwarb und bei dessen Abschluss der Kläger anwesend war, wurde eine Regelung zur Errichtung der Zufahrt zum Grundstück der Beklagten getroffen. Die Beklagte errichtete eine Zufahrt, die nach Auffassung des Klägers nicht dieser Vereinbarung (insbesondere dem vereinbarten Abstand von 8m zur klägerischen Grenze) entspricht. Kern des Rechtsstreits: Ist die Beklagte verpflichtet, die Zufahrt zu ihrem Grundstück exakt nach den Vorgaben des notariellen Kaufvertrags zu bauen und die davon abweichende, bereits errichtete Zufahrt zu beseitigen? Was wurde entschieden? Entscheidu
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de Notarkosten: OLG Hamm lehnt Bewertung von Vorkaufsrechten als eigenständige Position ab Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Beschluss vom 25. September 2015 (Az.: I-15 W 74/15) die Beschwerde gegen die Kostenrechnung eines Notars zurückgewiesen. Der Notar hatte bei der Notarkostenbewertung eines Kaufvertrages im Einheimischenmodell das Vorkaufsrecht als eigenständige Position bewertet, […]