Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fristlose Mietvertragskündigung – Zahlungsrückstand mit Betriebskostennachzahlungsbeträgen

Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de

40 Jahre ein Zuhause, doch nun droht der Verlust. Ein Frankfurter Mieter muss seine Wohnung räumen, weil ausgerechnet unbezahlte Nebenkosten zum Verhängnis wurden. Ein Gerichtsurteil zeigt, wie schnell ein vermeintlich sicheres Wohnverhältnis zerbrechen kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 33052 C 64/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Frankfurt
  • Datum: 21.06.2024
  • Aktenzeichen: 33052 C 64/24
  • Verfahrensart: Räumungsklage und Zahlungsklage (Vorgerichtliche Anwaltskosten)
  • Rechtsbereiche: Mietrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Die Partei, die als Vermieterin der Wohnung auftritt. Sie fordert die Räumung der Wohnung und die Erstattung der Kosten für das anwaltliche Kündigungsschreiben.
  • Beklagter: Die Partei, die seit 1981 Mieter der Wohnung ist. Er ist der Adressat der Räumungs- und Zahlungsforderung.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Vermieterin einer Wohnung in Frankfurt am Main verklagte den langjährigen Mieter (seit 1981) auf Räumung der Wohnung (II. OG rechts, 2 Zimmer, Küche, Diele/Flur, Bad, Kelleranteil). Zusätzlich forderte sie die Erstattung der Kosten für ein anwaltliches Kündigungsschreiben vom 29.02.2024.
  • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die Vermieterin berechtigt ist, die Räumung der Wohnung vom Mieter zu verlangen und ob der Mieter die Kosten für das vorgerichtliche Kündigungsschreiben erstatten muss.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht gab der Klage der Vermieterin vollständig statt. Der Mieter wurde zur Räumung und Herausgabe der Wohnung sowie zur Zahlung der geforderten Anwaltskosten nebst Zinsen verurteilt.
  • Folgen: Der Mieter muss die Wohnung räumen und an die Vermieterin herausgeben. Er muss zudem die Kosten für das anwaltliche Kündigungsschreiben in Höhe von 713,76 € zuzüglich Zinsen zahlen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Mieter kann die Räumungsvollstreckung durch eine Sicherheitsleistung von 2.381,76 € abwenden, sofern die Vermieterin nicht ihrerseits Sicherheit leistet. Für die Zahlung kann der Mieter die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, falls die Vermieterin nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Fall vor Gericht


Hintergrund des Rechtsstreits: Langjähriges Mietverhältnis endet

Ein langjähriger Mieter in Frankfurt am Main muss nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt seine Wohnung räumen. Der Mann bewohnte die Wohnung seit 1981, also über 40 Jahre. Die Vermieterin hatte ihm wegen erheblicher Zahlungsrückstände bei den Betriebskosten gekündigt und auf Räumung geklagt. Das Gericht gab der Klage der Vermieterin nun statt.

Der Kern des Konflikts: Hohe Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen

Die monatliche Miete für die Zwei-Zimmer-Wohnung belief sich zuletzt auf 396,96 Euro Kaltmiete zuzüglich 175 Euro Betriebskostenvorauszahlung, insgesamt also 571,96 Euro. Über mehrere Jahre hinweg fielen jedoch erhebliche Nachzahlungen aus den jährlichen Betriebskostenabrechnungen an, die der Mieter nicht vollständig beglich.

Die strittigen Abrechnungsperioden

Konkret ging es um die Abrechnungen für die Jahre 2019, 2020 und 2021. Die Abrechnung für 2019 (datiert 08.12.2020) ergab eine Nachzahlung von 740,16 Euro. Für das Jahr 2020 (Abrechnung vom 02.12.2021) forderte die Vermieterin 1.142,63 Euro nach. Die Abrechnung für 2021 (vom 06.12.2022) wies einen Nachzahlungsbetrag von 881,30 Euro aus….


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv