Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Ausübung eines Vorkaufsrechts

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Als ein Grundstück den Besitzer wechseln sollte, schaltete sich unerwartet die Stadt ein und pochte auf ihr Vorkaufsrecht. Ein Familienvater wollte sein Land an den Cousin verkaufen, doch stattdessen greift nun die Kommune zu – zu den Konditionen des vermeintlichen Freundschaftspreises. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 467/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landgericht Bochum Datum: 24.06.2024 Aktenzeichen: 5 O 467/23 Verfahrensart: Klageverfahren zur Durchsetzung eines Vorkaufsrechts Rechtsbereiche: Öffentliches Baurecht (insb. Vorkaufsrecht nach BauGB), Sachenrecht/Immobilienrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Gemeinde/Stadt (vertreten durch ihren Rat), die ein gesetzliches Vorkaufsrecht für das Grundstück des Beklagten geltend macht. Sie argumentiert, dass sie dieses Recht wirksam ausgeübt hat, um eine geordnete Städtebauliche Entwicklung gemäß ihrer Vorkaufssatzung zu sichern. Beklagter: Der Eigentümer des betroffenen Grundstücks. Er wehrt sich gegen die Eigentumsübertragung an die Klägerin, indem er (implizit) die Wirksamkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts bestreitet. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin erließ eine Satzung, die ihr ein Vorkaufsrecht für Grundstücke in einem bestimmten Sanierungsprüfungsgebiet einräumt, zu dem auch das Grundstück des Beklagten gehört. Als das Grundstück durch einen notariellen Vertrag verkauft werden sollte, machte die Klägerin von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch. Der Beklagte verweigerte jedoch die Mitwirkung an der Eigentumsübertragung an die Klägerin. Kern des Rechtsstreits: Ist die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts durch die Klägerin nach § 25 BauGB wirksam erfolgt und kann sie deshalb vom Beklagten die Übertragung des Grunds


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv