Als ein Grundstück den Besitzer wechseln sollte, schaltete sich unerwartet die Stadt ein und pochte auf ihr Vorkaufsrecht. Ein Familienvater wollte sein Land an den Cousin verkaufen, doch stattdessen greift nun die Kommune zu – zu den Konditionen des vermeintlichen Freundschaftspreises. Zum vorliegenden Urteil Az.: 5 O 467/23 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Bochum
- Datum: 24.06.2024
- Aktenzeichen: 5 O 467/23
- Verfahrensart: Klageverfahren zur Durchsetzung eines Vorkaufsrechts
- Rechtsbereiche: Öffentliches Baurecht (insb. Vorkaufsrecht nach BauGB), Sachenrecht/Immobilienrecht
- Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Eine Gemeinde/Stadt (vertreten durch ihren Rat), die ein gesetzliches Vorkaufsrecht für das Grundstück des Beklagten geltend macht. Sie argumentiert, dass sie dieses Recht wirksam ausgeübt hat, um eine geordnete Städtebauliche Entwicklung gemäß ihrer Vorkaufssatzung zu sichern.
- Beklagter: Der Eigentümer des betroffenen Grundstücks. Er wehrt sich gegen die Eigentumsübertragung an die Klägerin, indem er (implizit) die Wirksamkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts bestreitet.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin erließ eine Satzung, die ihr ein Vorkaufsrecht für Grundstücke in einem bestimmten Sanierungsprüfungsgebiet einräumt, zu dem auch das Grundstück des Beklagten gehört. Als das Grundstück durch einen notariellen Vertrag verkauft werden sollte, machte die Klägerin von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch. Der Beklagte verweigerte jedoch die Mitwirkung an der Eigentumsübertragung an die Klägerin.
- Kern des Rechtsstreits: Ist die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts durch die Klägerin nach § 25 BauGB wirksam erfolgt und kann sie deshalb vom Beklagten die Übertragung des Grundstückseigentums verlangen?
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht entschied zugunsten der Klägerin. Der Beklagte wurde verurteilt, das Eigentum am Grundstück an die Klägerin zu übertragen (Auflassung) und die Eintragung im Grundbuch zu bewilligen. Dies erfolgt Zug um Zug gegen Zahlung von 40.000 Euro durch die Klägerin. Weiterhin wurde festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme des Kaufpreises in Verzug befindet.
- Folgen: Der Beklagte ist nun verpflichtet, das Grundstück an die Klägerin zu übereignen, sobald diese die 40.000 Euro zahlt. Die Klägerin kann das Grundstück für ihre städtebaulichen Zwecke erwerben. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil kann von der Klägerin vorläufig durchgesetzt werden, wenn sie eine Sicherheitsleistung erbringt.
Der Fall vor Gericht
Der Fall: Streit um Vorkaufsrecht für Grundstück in S
Das Landgericht Bochum hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass die Stadt S ihr Vorkaufsrecht für ein Grundstück wirksam ausgeübt hat. Der bisherige Eigentümer muss das Grundstück nun an die Stadt übertragen, erhält dafür aber den ursprünglich mit seinem Cousin vereinbarten Kaufpreis von 40.000 Euro. Dieses Urteil (Az.: 5 O 467/23) beleuchtet die Reichweite kommunaler Vorkaufsrechte im Kontext der Stadtentwicklung.
Hintergrund: Verkauf an Cousin trotz Vorkaufsrecht der Stadt
Im Zentrum des Rechtsstreits stand ein Grundstück in S (Gemarkung S, Flur #, Flurstück #), gelegen in der U-Straße. Dieses Grundstück befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans der Stadt S aus dem Jahr 1991….