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Rechtsanwälte Kotz GbR

Abbiegen in Feld- und Waldwege gesteigerte Vorsicht

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Auf der Landstraße kollidieren Abbiegen und Überholen: Ein Gerichtsurteil zeigt, dass bei Unfällen mit Linksabbiegern und Überholern oft beide Seiten Fehler machen und haften müssen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 30 C 104/23 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: AG Brandenburg Datum: 28.11.2024 Aktenzeichen: 30 C 104/23 Verfahrensart: Zivilverfahren wegen Schadensersatz nach Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht Beteiligte Parteien: Parteien einzeln: Kläger: Der Halter des beschädigten Kraftrades (BMW K 100), der Schadensersatzansprüche geltend macht. Er argumentiert, dass ihm durch den Unfall vom 16.09.2022 Kosten für die Wiederbeschaffung seines Motorrads, Verdienstausfall und Kleiderschaden entstanden sind, welche die Beklagten noch anteilig zu ersetzen haben. Die Beklagten: Personen, die vom Kläger als Gesamtschuldner für die Unfallfolgen in Anspruch genommen werden. Da die Klage nur teilweise erfolgreich war, haben sie vermutlich die volle Haftung oder die Höhe des geforderten Schadensersatzes bestritten. Sie wurden zur Zahlung eines Teils des geforderten Betrags verurteilt. Um was ging es? Sachverhalt: Der Kläger erlitt bei einem Verkehrsunfall am 16.09.2022 einen Schaden an seinem Motorrad (BMW K 100). Er forderte von den Beklagten als Gesamtschuldner Ersatz für den restlichen Wiederbeschaffungsaufwand des Motorrads, restlichen Verdienstausfall und restlichen Kleiderschaden. Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, in welcher Höhe die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger die nach dem Verke


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