Krypto-Chats, internationaler Drogenhandel und eine Gesetzesänderung – durften plötzlich wichtige Beweismittel nicht mehr vor Gericht verwendet werden? Der Bundesgerichtshof hat am 30. Januar 2025 in einem aufsehenerregenden Fall entschieden und damit eine Welle der Unsicherheit in der deutschen Justiz beendet. EncroChat-Daten bleiben auch nach Cannabis-Legalisierung verwertbar. | Symbolbild: KI generiertes Bild Das Wichtigste: Kurz & knapp Entscheidung: EncroChat-Daten bleiben trotz Cannabis-Teillegalisierung als Beweismittel verwendbar (BGH, 30. Januar 2025, Az. 5 StR 528/24). Worum geht es? Nach der Cannabis-Legalisierung waren viele Drogendelikte keine schweren Straftaten („Verbrechen“) mehr, sondern nur noch „Vergehen“. Rechtsproblem: Durften die zuvor rechtmäßig gewonnenen EncroChat-Beweise danach noch vor Gericht genutzt werden? BGH-Kernaussage: Entscheidend für die Verwertbarkeit ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Datenerhebung (hier: 2020), nicht das aktuelle mildere Gesetz (KCanG ab 2024). Konsequenzen: Rechtssicherheit für Tausende Strafverfahren EncroChat-Daten bleiben verwertbar, keine rückwirkenden Beweisverbote Gerichte müssen aber weiterhin die Verhältnismäßigkeit im Einzelfall prüfen EncroChat-Urteil: BGH bestätigt Daten-Verwertung bei Cannabis-Handel Stellen Sie sich vor: Die Polizei knackt ein verschlüsseltes Kommunikationsnetzwerk, das intensiv von Kriminellen genutzt wird. Tausende Chats über Drogengeschäfte werden sichergestellt. Doch dann tritt ein neues Gesetz in Kraft, das einige dieser Drogendelikte – speziell den Handel mit Cannabis – milder einstuft. Plötzlich stellt sich eine brisante Frage: Sind die mühsam gewonnenen Chat-Daten für diese Cannabis-Fälle überhaupt noch als Beweismittel vor Gericht zulässig? Genau vor di
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Bundesarbeitsgericht Az: 7 AZR 716/09 Urteil vom 06.04.2011 Anmerkung des Bearbeiters Einen Kurzüberblick über das Urteil zum Vorbeschäftigungsverbot und seinen Kontext haben wir hier für Sie zusammengestellt. Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 15. September 2009 – 7 Sa 13/09 – wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten […]