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Deckungszusage: Ihr Schlüssel zur Kostenübernahme durch die Versicherung

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Ein unerwarteter Rechtsstreit oder eine Schadensersatzforderung trifft Sie plötzlich? Dann stellt sich schnell die Frage: Wer trägt die Kosten? Die Antwort liefert die Deckungszusage. Ihrer Versicherung. Sie gibt Ihnen finanzielle Sicherheit, um Ihr Recht zu verfolgen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Doch was genau steckt hinter diesem wichtigen Begriff? Welche rechtliche Wirkung hat die Deckungszusage, wie bekommt man sie, und worauf müssen Sie achten? Dieser Artikel erklärt kompakt und verständlich alles, was Sie darüber wissen sollten. Mit der Deckungszusage auf der sicheren Seite – wer trägt die Kosten? | Symbolbild: KI generiertes Bild Das Wichtigste: Kurz & knapp Definition: Die Deckungszusage ist die verbindliche Bestätigung der Versicherung, für Kosten eines Versicherungsfalls aufzukommen. Rechtswirkung: Eine vorbehaltlose Deckungszusage bindet den Versicherer rechtlich stark; spätere Einwände sind nur begrenzt möglich. Versicherungen: Wichtig bei Rechtsschutz-, Haftpflicht- und D&O-Versicherungen. Antrag: Der Versicherungsfall muss unverzüglich gemeldet werden. Oft übernimmt der Anwalt die Einholung der Zusage. Prüfung: Die Versicherung prüft unter anderem Versicherungsschutz, Risikoausschlüsse, Erfolgsaussichten (bei Rechtsschutz) und Wartezeiten. Frist: Versicherer müssen Anträge angemessen zügig prüfen (bei Rechtsschutz etwa 2–3 Wochen). Arten der Zusage: Vorbehaltlose Zusage: Volle Kostenübernahme gesichert. Zusage unter Vorbehalt: Versicherung kann später widerrufen. Teilweise Zusage: Nur bestimmte Kosten oder Teilaspekte sind abgedeckt. Konkludente Zusage: Auch durch schlüssiges Handeln (z.B. Anwaltbeauftragung) kann eine Deckungszusage entstehen. Gre


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