Automatischer Pausenabzug trotz hoher Belastung: Ein BAG-Urteil stärkt jetzt die Rechte von Ärzten im Krankenhaus. Doch was passiert, wenn die dringend benötigten Pausen der Arbeit zum Opfer fallen und dann auch noch automatisch von der Arbeitszeit abgezogen werden? Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 12. Februar 2025 (Az.: 5 AZR 51/24) bringt wichtige Klarheit und stärkt die Rechte von teilzeitbeschäftigten Ärzten. Es stellt fest, dass automatische Pausenabzüge nicht beweisen, dass eine Pause tatsächlich genommen wurde, und fordert Arbeitgeber auf, konkrete Nachweise zu erbringen, wenn sie solche Abzüge vornehmen. Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für die Arbeitszeitgestaltung und Vergütung im Krankenhausbereich. Ärzte im Stress: Bundesarbeitsgericht kippt automatischen Pausenabzug. | Symbolbild: KI generiertes Bild Das Wichtigste: Kurz & knapp Thema: Vergütung automatisch abgezogener Pausenzeiten bei Teilzeitärzten im Krankenhaus. Kernfrage: Muss der Arbeitgeber automatisch abgezogene, aber tatsächlich nicht genommene Pausen bezahlen? Entscheidung des BAG: Automatischer Pausenabzug allein reicht nicht als Nachweis, dass Pausen tatsächlich genommen wurden. Folge: Krankenhäuser müssen beweisen, dass Mitarbeiter tatsächlich Pausen genommen haben oder zumindest konkrete Möglichkeiten dazu hatten. Auswirkungen für Ärzte: Teilzeitärzte können leichter Vergütung für nicht genommene Pausen durchsetzen. Wichtig für Arbeitgeber: Überprüfung und Anpassung von Zeiterfassungssystemen sowie Pausenregelungen erforderlich. Offen: Ob Teilzeitärzte bei solcher Mehrarbeit einen Überstundenzuschlag erhalten, muss noch geklärt werden. BAG-Urteil automatischer Pausenabzug: Worum geht es genau? Im Kern des Falles (BAG vom 12. Februar 2025,
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Landesarbeitsgericht Köln Az.: 7 Sa 927/08 Urteil vom 29.01.2009 Nachinstanz: BAG, Az: 3 AZR 385/09 Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.04.2008 in Sachen 17 Ca 8995/07 wie folgt abgeändert: Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft über die Höhe der ihr nach […]