Schluss mit dem monatlichen Papier-Lohnzettel im Briefkasten oder direkt in der Hand? Ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts erlaubt Arbeitgebern nun, Gehaltsabrechnungen ausschließlich digital bereitzustellen – eine Entscheidung, die den Trend zur Digitalisierung in der Arbeitswelt weiter beschleunigt. Doch was bedeutet das konkret für Millionen Beschäftigte in Deutschland, insbesondere für diejenigen ohne privaten Computer oder Internetzugang? BAG: Digitale Lohnzettel ok, Papier nicht Pflicht. Zugang im Betrieb muss aber für alle Mitarbeiter ohne Privat-PC gesichert sein. Symbolbild: KI generiertes Bild Das Wichtigste: Kurz & knapp BAG-Urteil zur Digitalen Gehaltsabrechnung – Das Wichtigste: Digitale Form erlaubt: Arbeitgeber dürfen Gehaltsabrechnungen ausschließlich elektronisch (z.B. über ein Mitarbeiterportal) bereitstellen. Kein Anspruch auf Papier: Ein generelles Recht des Arbeitnehmers auf eine Abrechnung in Papierform besteht nicht mehr. „Textform“ genügt: Die digitale Bereitstellung erfüllt die gesetzliche Anforderung der „Textform“ (§ 108 GewO). Zugangspflicht für Alle: Entscheidend ist: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass auch Mitarbeiter ohne privaten PC/Internetzugang die Abrechnung im Betrieb einsehen und ausdrucken können. Holschuld: Der Arbeitnehmer muss die digital bereitgestellte Abrechnung selbst abrufen; der Arbeitgeber muss sie nicht nach Hause senden. Der digitale Wandel erreicht die Lohnabrechnung Die Digitalisierung verändert unseren Alltag und macht auch vor dem Arbeitsplatz nicht halt. Immer mehr Prozesse werden von Papier auf digitale Formate umgestellt. Eine zentrale Frage dabei war lange: Gilt das auch für die monatliche Gehaltsabrechnung, ein wichtiges Dokument für jeden Arbeitnehmer? Das Bundesarbeitsgericht (BAG), Deutschlan
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de BGH Az.: XI ZR 160/01 Urteil vom 18.06.2002 Vorinstanzen: OLG Frankfurt am Main – LG Frankfurt am Main Der XI Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat auf die mündliche Verhandlung vom 18 Juni 2002 für Recht erkannt Die Revision gegen das Urteil des 1 Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 29 […]