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Verkehrsunfall – Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten

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Ein Blechschaden in Düsseldorf schien zunächst ein klarer Fall für die Versicherung. Doch ein unerwartetes Detail aus der Vergangenheit des Unfallwagens sollte alles verändern und den Geschädigten vor Gericht unerwartet ins Straucheln bringen. Ein mysteriöser Vorschaden wurde zum Knackpunkt in einem Streit um Schadensersatz. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-1 U 98/21 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: OLG Düsseldorf (Oberlandesgericht Düsseldorf)
  • Datum: 05.11.2024
  • Aktenzeichen: I-1 U 98/21
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren nach einem Verkehrsunfall
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Versicherungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Halter/Eigentümer des Pkw Land Rover, der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt hat (Berufungskläger).
  • Fahrer des Ford Fiesta: Wurde im Polizeibericht als Fahrer des Mietwagens zum Unfallzeitpunkt genannt (Berufungsbeklagter).
  • Vermieterin des Ford Fiesta: Eigentümerin des am Unfall beteiligten Mietfahrzeugs Ford Fiesta (Berufungsbeklagte).
  • Haftpflichtversicherung des Ford Fiesta: Versicherer des Mietfahrzeugs Ford Fiesta (Berufungsbeklagte).

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Am 22.08.2019 ereignete sich ein Verkehrsunfall zwischen einem Pkw Land Rover und einem gemieteten Ford Fiesta. Die Polizei identifizierte die Fahrer. Eine Besonderheit war, dass der Land Rover bereits drei Tage vor diesem Unfall bei einem anderen Vorfall Vorschäden erlitten hatte. Der Kläger focht mit seiner Berufung eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf an.
  • Kern des Rechtsstreits: Klärung der Haftungsfrage und/oder der Höhe des Schadensersatzes für den Unfall vom 22.08.2019 im Berufungsverfahren, wobei die Vorschäden am Land Rover vermutlich eine Rolle spielten.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung des Klägers wurde vom OLG Düsseldorf zurückgewiesen.
  • Folgen: Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Sowohl das Urteil des OLG Düsseldorf als auch das vorherige Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann von beiden Seiten durch Leistung einer Sicherheit abgewendet werden.

Der Fall vor Gericht


OLG Düsseldorf weist Berufung in Verkehrsunfall-Streit zurück

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Berufung eines Klägers in einem Rechtsstreit um Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall zurückgewiesen. Mit Urteil vom 05. November 2024 (Az.: I-1 U 98/21) bestätigte das Gericht eine frühere Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf. Im Zentrum des Falls stand die Frage, inwieweit der Kläger den ihm entstandenen Schaden nachweisen konnte, insbesondere angesichts eines Vorschadens an seinem Fahrzeug.

Der Unfallhergang aus Sicht des Klägers

Der Kläger machte Ansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 22. August 2019 gegen 23:28 Uhr auf der Siegburger Straße in Düsseldorf ereignet haben soll. Beteiligt waren ein vom Zeugen gefahrener Pkw Land Rover, dessen Halter der Kläger ist, und ein Ford Fiesta Mietwagen, gefahren vom Beklagten zu 1) und versichert bei der Beklagten zu 3). Laut Darstellung des Klägers befuhr der Zeuge mit dem Land Rover den linken Fahrstreifen der Siegburger Straße. Plötzlich und unerwartet sei der Beklagte zu 1) mit dem Ford Fiesta vom rechten auf den linken Fahrstreifen gewechselt. Es kam zur seitlichen Kollision….


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