Ein Blechschaden in Düsseldorf schien zunächst ein klarer Fall für die Versicherung. Doch ein unerwartetes Detail aus der Vergangenheit des Unfallwagens sollte alles verändern und den Geschädigten vor Gericht unerwartet ins Straucheln bringen. Ein mysteriöser Vorschaden wurde zum Knackpunkt in einem Streit um Schadensersatz. Zum vorliegenden Urteil Az.: I-1 U 98/21 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: OLG Düsseldorf (Oberlandesgericht Düsseldorf) Datum: 05.11.2024 Aktenzeichen: I-1 U 98/21 Verfahrensart: Berufungsverfahren nach einem Verkehrsunfall Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Versicherungsrecht Beteiligte Parteien: Kläger: Halter/Eigentümer des Pkw Land Rover, der Berufung gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt hat (Berufungskläger). Fahrer des Ford Fiesta: Wurde im Polizeibericht als Fahrer des Mietwagens zum Unfallzeitpunkt genannt (Berufungsbeklagter). Vermieterin des Ford Fiesta: Eigentümerin des am Unfall beteiligten Mietfahrzeugs Ford Fiesta (Berufungsbeklagte). Haftpflichtversicherung des Ford Fiesta: Versicherer des Mietfahrzeugs Ford Fiesta (Berufungsbeklagte). Um was ging es? Sachverhalt: Am 22.08.2019 ereignete sich ein Verkehrsunfall zwischen einem Pkw Land Rover und einem gemieteten Ford Fiesta. Die Polizei identifizierte die Fahrer. Eine Besonderheit war, dass der Land Rover bereits drei Tage vor diesem Unfall bei einem anderen Vorfall Vorschäden erlitten hatte. Der Kläger focht mit seiner Berufung eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf an. Kern des Rechtsstreits: Klärung der Haftungsfrage und/oder der Höhe des Schadensersatzes für den Unfall vom 22.08.2019 im Berufungsverfahren, wobei die Vorschäden am Land Rover vermutlich eine Rolle spielten. Was wurde entschie
Ganzen Artikel lesen auf: Strafrechtsiegen.de OLG Karlsruhe – Az.: 1 Ws 47/22 – Beschluss vom 16.03.2022 1. Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird der Beschluss des Landgerichts Karlsruhe – auswärtige Strafkammer Pforzheim – vom 05. Januar 2022 einschließlich der Kosten- und Auslagenentscheidung aufgehoben, soweit die Eröffnung des Hautverfahrens hinsichtlich der Taten Ziff. 11, 16, 2 (ersichtlich […]