Meterhoher Bambus sorgt für Zoff zwischen Nachbarn und beschäftigt die höchsten deutschen Zivilrichter. Darf eine Hecke unbegrenzt in den Himmel wachsen? Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs bringt Klarheit – zumindest für Hessen – und hat weitreichende Folgen für Gartenbesitzer im ganzen Land. BGH: Hecken dürfen unbegrenzt hoch wachsen, wenn das Landesnachbarrecht kein Höhenlimit vorschreibt. | Symbolbild: KI generiertes Bild Das Wichtigste: Kurz & knapp Urteil: BGH-Entscheidung vom 28. März 2025 (Az. V ZR 185/23) zu einem Nachbarstreit über eine Bambushecke in Hessen Kernaussagen des BGH: Es gibt keine allgemeine Höhenbegrenzung für Hecken, die über die Regelungen der Landesgesetze hinausgeht Ob Höhenlimits gelten, bestimmt allein das jeweilige Landesnachbarrecht (in Hessen: keine konkrete Begrenzung) Bambus kann rechtlich als Hecke gelten, wenn er ein geschlossenes Erscheinungsbild hat Die Heckenhöhe wird vom Bodenniveau des Grundstücks gemessen, auf dem die Hecke steht (nicht vom Nachbargrundstück) Der gesetzliche Grenzabstand ist entscheidend (in Hessen für Hecken über 2m: mindestens 75cm) Praktische Bedeutung: In Bundesländern ohne Höhenbegrenzung im Gesetz (wie Hessen, NRW, Saarland) können Hecken beliebig hoch wachsen Andere Bundesländer (z.B. Bayern, Baden-Württemberg) haben Höhenlimits im Gesetz festgelegt Bei Nichteinhaltung des Gre
Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de Vergleichsfälle OLG München – Az.: 10 U 2287/20 – Urteil vom 29.07.2020 1. Auf die Berufung des Klägers vom 14.04.2020 wird das Endurteil des LG München I vom 20.03.2020 (Az. 19 O 4857/18) in Nr. 1, 2 und 4 abgeändert und wie folgt neu gefasst: I. Die Beklagten werden verurteilt, […]