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Arbeitsvertraglich vereinbarte Verpflichtung geleistete Arbeit zu dokumentieren

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Job weg – Pflichten ade? Ein Gerichtsurteil enthüllt nun, dass Ex-Mitarbeiter nicht mehr alles nachweisen müssen. Für Zeitarbeitsfirmen könnte diese Entscheidung zum Stolperstein werden. Zum vorliegenden Urteil Az.: 12 Sa 102/24 | | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
  • Datum: 17.01.2025
  • Aktenzeichen: 12 Sa 102/24
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren in einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit
  • Rechtsbereiche: Arbeitsrecht, Arbeitnehmerüberlassungsrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Eine Arbeitgeberin, die auch als Verleiherin von Arbeitnehmern tätig ist. Sie machte Ansprüche auf Herausgabe von Tätigkeitsnachweisen und Schadensersatz gegen ihren ehemaligen Leiharbeitnehmer geltend und legte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein, das ihre Klage abgewiesen hatte.
  • Beklagter: Ein Leiharbeitnehmer (Elektrotechniker), der bei der Klägerin beschäftigt war. Er wurde von der Klägerin verklagt und verteidigte sich gegen deren Ansprüche und die eingelegte Berufung.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Beklagte war seit Anfang 2022 als Leiharbeitnehmer (Elektrotechniker) bei der Klägerin (Verleiherin) beschäftigt, wobei eine frühere Beschäftigungszeit bei der Mutter der Klägerin angerechnet wurde. Im Arbeitsvertrag war festgelegt, dass der Beklagte wöchentlich Tätigkeitsnachweise vom Entleihbetrieb bestätigen lassen und bei der Klägerin einreichen musste. Die Klägerin verklagte den Beklagten, weil er dieser Verpflichtung angeblich nicht nachgekommen sei, und forderte die Herausgabe der Nachweise sowie Schadensersatz. Nachdem das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen hatte, verfolgte die Klägerin ihre Ansprüche im Berufungsverfahren weiter.
  • Kern des Rechtsstreits: Hat die Klägerin einen durchsetzbaren Anspruch gegen den Beklagten auf Herausgabe der Tätigkeitsnachweise und auf Schadensersatz wegen deren (angeblich) fehlender Einreichung? War die Berufung der Klägerin gegen das abweisende Urteil der Vorinstanz erfolgreich?

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin wurde zurückgewiesen.
  • Folgen: Die Klägerin muss die Kosten des Berufungsverfahrens tragen. Das Urteil des Arbeitsgerichts, das die Klage der Klägerin abgewiesen hatte, hat somit Bestand. Da keine Revision zugelassen wurde, ist die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts in dieser Instanz endgültig.

Der Fall vor Gericht


Ausgangslage des Rechtsstreits: Arbeitgeberin fordert Nachweise und Schadensersatz

Im Mittelpunkt des Verfahrens vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg stand ein Konflikt zwischen einer Zeitarbeitsfirma (Klägerin) und einem ehemaligen Leiharbeitnehmer (Beklagter). Die Klägerin verlangte vom Beklagten die Herausgabe von Tätigkeitsnachweisen für den Zeitraum Juni bis September 2022. Alternativ forderte sie Schadensersatz in Höhe der nicht erhaltenen Zahlungen vom Entleihbetrieb.

Das Beschäftigungsverhältnis und relevante Vertragsdetails

Der Beklagte war seit dem 1. Januar 2022 als Elektrotechniker bei der Klägerin angestellt. Zuvor war er bereits seit August 2012 bei der Mutter der Klägerin beschäftigt. Eine Überleitungsvereinbarung sicherte die Anrechnung dieser Vorbeschäftigungszeit, was für die Kündigungsfristen relevant war. Der Stundenlohn betrug 16,00 Euro brutto bei 41 Wochenstunden….


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