Ein Klick auf „Spiel spielen“ – und schon fließen Ihre Daten. Der Bundesgerichtshof hat nun bestätigt: Verbraucherschutzorganisationen dürfen gegen solche Praktiken von Tech-Giganten wie Meta (Facebook) vorgehen, auch ohne direkten Auftrag einzelner Betroffener. Dieses Urteil ist ein wichtiger Sieg für Ihre digitalen Rechte.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
BGH-Urteil (27.03.2025, Az. I ZR 186/17): Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Verbraucherschutzverbände (wie der vzbv) Datenschutzverstöße von Unternehmen (wie Meta/Facebook) verklagen dürfen.
Kein Einzelauftrag nötig: Entscheidend ist, dass diese Verbände dafür keinen Auftrag von einzelnen betroffenen Personen benötigen, sondern im allgemeinen Verbraucherinteresse handeln können.
Hintergrund: Anlass war die Praxis von Facebook im früheren „App-Zentrum“, bei der Nutzer beim Starten von Spielen unzureichend über die Weitergabe ihrer Daten informiert wurden.
Rechtsgrundlage: Das Urteil basiert auf der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, Art. 80 Abs. 2) in Verbindung mit deutschen Gesetzen (UWG, UKlaG).
Folge: Dies stärkt den kollektiven Rechtsschutz für Verbraucher im digitalen Raum erheblich und erhöht den Druck auf Unternehmen, Datenschutzregeln einzuhalten.
Ein BGH- Urteil mit weitreichenden Folgen für den Datenschutz
In unserer digitalen Welt geben wir ständig Daten preis – oft ohne genau zu wissen, was damit geschieht. Sei es beim Surfen in sozialen Netzwerken, beim Online-Shopping oder beim Spielen von Apps. Große Unternehmen wie Meta (der Konzern hinter Facebook, Instagram und WhatsApp) sammeln riesige Mengen dieser Daten. Doch was passiert, wenn dabei gegen Datenschutzre[…]