Die Kündigung eines Maklervertrags scheint oft einfacher, als sie rechtlich ist. Viele Auftraggeber unterschätzen die finanziellen Risiken und formalen Hürden, die eine solche Kündigung mit sich bringen kann. Wann ist eine Kündigung überhaupt zulässig und welche Fristen müssen zwingend beachtet werden, um unerwartete Kosten zu vermeiden? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Rechte und Pflichten, bevor Sie diesen wichtigen Schritt gehen.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
- Einfacher Maklerauftrag: Jederzeit ohne Grund kündbar, keine Frist erforderlich, seit 23.12.2020 Schriftform nötig
- Makleralleinauftrag: Während der Laufzeit (meist 3-6 Monate) keine ordentliche Kündigung möglich, nur nach Laufzeitende mit ca. 4 Wochen Frist
- Außerordentliche Kündigung: Bei wichtigem Grund jederzeit möglich (Untätigkeit, Falschberatung, Vertrauensbruch), Frist: 2 Wochen nach Kenntnisnahme
- Kündigungsform: Keine gesetzliche Form vorgeschrieben, Empfehlung: schriftlich per Einschreiben für Beweiszwecke
- Provisionsanspruch: Kann trotz Kündigung bestehen, wenn Makler vorher erfolgreich Interessenten nachgewiesen hat
- Widerrufsrecht: 14 Tage bei Fernabsatzverträgen/außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
- Aufwandsentschädigung: Nur bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung und für nachweisbare Kosten
Maklervertrag kündigen: rechtliche Grundlagen und Möglichkeiten
Die Beauftragung eines Maklers, sei es für den Kauf, Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie, begründet einen rechtlich bindenden Vertrag. Wenn Sie diesen Vertrag vorzeitig beenden möchten, stehen Ihnen verschiedene Wege offen. Welche Möglichkeiten zur Kündigung bestehen, hängt maßgeblich von der Art des geschlossenen Maklervertrags und den darin getroffenen Vereinbarungen ab. Es existieren gesetzliche Regelungen, die Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Vertragsbeendigung ermöglichen.
Arten von Maklerverträgen und ihre Kündigungsregelungen
Die Kündigungsmöglichkeiten unterscheiden sich je nachdem, welche Art von Maklervertrag Sie abgeschlossen haben. Die gängigsten Formen in Deutschland sind der einfache Maklerauftrag und der Makleralleinauftrag.
Der einfache Maklerauftrag
- Definition: Bei dieser Vertragsform können Sie als Auftraggeber weiterhin selbst nach einem Käufer oder einer Immobilie suchen oder parallel mehrere Makler beauftragen.
- Merkmale: Der einfache Maklerauftrag ist in der Regel unbefristet, bedarf seit dem 23. Dezember 2020 der Schriftform und verpflichtet den Makler nicht zu besonderen Aktivitäten. Eine Provision wird nur fällig, wenn der Makler den Vertragspartner erfolgreich nachweist oder vermittelt.
- Kündigung: Diese Vertragsform bietet die größte Flexibilität. Sie können einen einfachen Maklerauftrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Der Makleralleinauftrag
- Definition: Hier verpflichten Sie sich, für einen bestimmten Zeitraum nur diesen einen Makler mit der Vermittlung zu beauftragen (Exklusivität). Sie dürfen keine weiteren Makler einschalten, können aber unter Umständen weiterhin selbst tätig werden (dies sollte vertraglich klar geregelt sein)….