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Rechtsanwälte Kotz GbR

Unterlassene leidensgerechte Beschäftigung – Schadensersatz

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Nach langer Krankheit wollte eine PTA zurück in den Arbeitsalltag. Doch statt der erhofften Rückkehr baute sich eine unerwartete Hürde auf: Der Arbeitgeber verweigerte die Weiterbeschäftigung. Ein Fall, der nun zeigt, wie schwierig die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach langer Krankheit sein kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 7 SLa 54/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Datum: 07.08.2024 Aktenzeichen: 7 SLa 54/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren (Arbeitsrecht) Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine ehemalige pharmazeutisch-technische Assistentin (geboren 1978), die vom 01.10.2001 bis zum 31.07.2022 bei der Beklagten angestellt war. Sie verfolgt im Berufungsverfahren Schadensersatz- und Zahlungsansprüche aus dem beendeten Arbeitsverhältnis. Beklagte: Der ehemalige Arbeitgeber der Klägerin (nähere Angaben nicht im Text enthalten). Die Beklagte tritt den Ansprüchen der Klägerin entgegen. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin war langjährig als pharmazeutisch-technische Assistentin bei der Beklagten beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis endete am 31.07.2022. Seit dem 11.02.2019 war sie arbeitsunfähig erkrankt. Im Berufungsverfahren streiten die Parteien über Schadensersatz- und Zahlungsansprüche, die die Klägerin nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend macht. Das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Mainz (Az. 3 Ca 873/21) hatte die Klage abgewiesen. Kern des Rechtsstreits: Klärung, ob der Klägerin die geltend gemachten Schadensersatz- und Zahlungsansprüche aus dem beendeten Arbeitsverhältnis gegen die Beklagte zustehen. Was wurde entschieden? Entscheidung: Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz wurde zurückgewiesen.


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