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Fahrerlaubnisentziehung – Anfangsverdacht für psychische Erkrankung

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Reichte „Verwirrtheit“ bei einer Anzeige, um den Führerschein zu verlieren? Ein Gerichtsurteil zeigt, wie schnell Behörden überziehen können. Und es enthüllt, wann der Kampf um den Führerschein doch noch gewonnen werden kann. Zum vorliegenden Urteil Az.: 11 B 24.1026 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Datum: 17.12.2024 Aktenzeichen: 11 B 24.1026 Verfahrensart: Verwaltungsgerichtliches Verfahren zur Fahrerlaubnisentziehung Rechtsbereiche: Verwaltungsrecht, Fahrerlaubnisrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine Fahrerin, die sich gegen die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis durch die zuständige Behörde wehrte. Sie war der Ansicht, dass die Entziehung rechtswidrig war. Beklagte: Die Behörde (vertreten durch den Freistaat Bayern), die der Klägerin die Fahrerlaubnis entzogen hatte. Sie verteidigte die Rechtmäßigkeit der Entziehung, vermutlich aufgrund von Zweifeln an der Fahreignung der Klägerin. Um was ging es? Sachverhalt: Der Fahrerlaubnisbehörde wurde ein Polizeibericht bekannt, wonach die Klägerin bei einer Anzeigenerstattung wegen Hausfriedensbruchs (gegen ihren Sohn und eine Amtsärztin) verwirrt wirkte, von einem Komplott sprach und den Eindruck erweckte, unter Wahnvorstellungen zu leiden. Die Amtsärztin war vor Ort, um ein gerichtlich angeordnetes Gutachten zu erstellen. Aufgrund dieser Vorkommnisse leitete die Behörde Maßnahmen ein, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis führten. Kern des Rechtsstreits: War die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtmäßig, insbesondere angesichts der durch den Polizeibericht entstandenen Zweifel an der psychischen Eignung der Klägerin zum Führen von Kraftfahrzeugen? Was wurde entschieden? Entscheidung:


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