Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Erbvertrag – späteres gemeinschaftliches Testament über einzelne Nachlassgegenstände

Ganzen Artikel lesen auf: Erbrechtsiegen.de

Ein Erbvertrag schien die Nachfolge eindeutig zu regeln, doch dann tauchte plötzlich ein Testament auf. Wer erbt nun – und was gilt wirklich in diesem komplizierten Familienfall?

Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 8 W 21/24[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt


Das Wichtigste in Kürze

Gericht: Oberlandesgericht Zweibrücken
Datum: 10.02.2025
Aktenzeichen: 8 W 21/24
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren in einer Nachlasssache
Rechtsbereiche: Erbrecht

Beteiligte Parteien:

B.W.: Kind der Erblasserin und ihres vorverstorbenen Ehemannes; Beschwerdeführer gegen einen Beschluss des Nachlassgerichts Mainz.
M.W.: Kind der Erblasserin und ihres vorverstorbenen Ehemannes; Beschwerdeführer gegen einen Beschluss des Nachlassgerichts Mainz.
T.C.: Enkelin der Erblasserin (Kind der vorverstorbenen Tochter C.D. aus erster Ehe); Beteiligte am Verfahren.
J.D.: Enkel der Erblasserin (Kind der vorverstorbenen Tochter C.D. aus zweiter Ehe); Beteiligter am Verfahren.
L.D.: Enkel der Erblasserin (Kind der vorverstorbenen Tochter C.D. aus zweiter Ehe); Beteiligter am Verfahren.
Amtsgericht – Nachlassgericht – Mainz: Gericht der Vorinstanz, dessen Beschluss vom 20.04.2023 angefochten wurde.

Um was ging es?

Sachverhalt: Die Erblasserin und ihr vorverstorbener Ehemann hatten mehrere letztwillige Verfügungen getroffen, darunter einen Erbvertrag von 1981. In diesem setzten sie sich gegenseitig als Erben ein und ihre Kinder B.W. und M.W. als Schlusserben nach dem Tod des Längstlebenden. Ihre dritte Tochter, C.D. (die vor der Erblasserin verstarb), wurde auf den Pflichtteil gesetzt. Nach dem Tod der Erblasserin gab es offenbar Streitigkeiten über die Erbfolge, die zu einem Beschluss des Nachlassgerichts Mainz führten. Gegen diesen Beschluss legten B.W. und M.W. Beschwerde ein.
[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv