Behördliches Fehlverhalten kann Bürgerinnen und Bürger schnell in die Bredouille bringen. Doch ungerechtfertigtes Handeln von Beamten oder Behördenmitarbeitern müssen Sie nicht tatenlos hinnehmen. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein wichtiges Instrument, um auf Missstände aufmerksam zu machen und eine Überprüfung des Verhaltens zu erwirken. Erfahren Sie, wie Sie dieses oft unterschätzte Mittel richtig einsetzen, um Ihr Recht auf eine korrekte Verwaltung durchzusetzen.
Das Wichtigste: Kurz & knapp
Definition: Formlose Beschwerde gegen das persönliche Verhalten oder Pflichtverletzungen eines Amtsträgers (nicht gegen inhaltliche Entscheidungen)
Rechtliche Grundlage: Petitionsrecht nach Artikel 17 Grundgesetz
Anwendungsbereich: Gilt für Beamte, Angestellte in Behörden, Polizisten, Lehrer an öffentlichen Schulen etc. (nicht für politische Amtsträger wie Bürgermeister)
Typische Anlässe: Unhöflichkeit, respektloses Verhalten, ungerechtfertigte Verzögerungen, Diskriminierung, Machtmissbrauch
Formvorschriften:
Keine gesetzliche Frist (aber zeitnahe Einreichung empfohlen)
Formlos möglich (schriftlich empfohlen)
Kostenfrei
Wichtige Inhalte einer Beschwerde:
Ihre Kontaktdaten
Name/Funktion des betroffenen Amtsträgers
Detaillierte, sachliche Schilderung des Vorfalls
Kennzeichnung als „Dienstaufsichtsbeschwerde gemäß Art. 17 GG“
Bitte um Mitteilung des Prüfungsergebnisses
Bearbeitungsprozess:
Prüfung durch Dienstvorgesetzten
Anhörung des betroffenen Amtsträgers
Mögliche Konsequenzen: Ermahnung, Rüge, bei schweren Verstößen Disziplinarverfahren
Ihre Rechte als Beschwerdeführer:
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