Zum vorliegenden [sc name=“al1″]Urteil Az.: 14 W 95/23 (Wx)[/sc] | [sc name=“al3b“][/sc] | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
Datum: 26.09.2024
Aktenzeichen: 14 W 95/23 (Wx)
Verfahrensart: Beschwerdeverfahren
Rechtsbereiche: Erbrecht
Beteiligte Parteien:
Beteiligte Ziffer 4, Ziffer 5, Ziffer 7, Ziffer 8 und Ziffer 9: Beschwerdeführer, deren Beschwerden gegen den Beschluss des Amtsgerichts Offenburg behandelt werden.
Beteiligter Ziffer 1: Antragsteller, dessen Antrag vom 30.10.2023 zurückgewiesen wird.
E: Der zwischen dem 30.12.2022 und dem 09.01.2023 verstorbene [Erblasser].
M E: Die Ehefrau des [Erblassers], die ebenfalls zwischen dem 07.01.2023 und dem 09.01.2023 verstarb.
Um was ging es?
Sachverhalt: Es geht um die Erteilung eines Erbscheins nach dem Tod von E, der zwischen dem 30.12.2022 und dem 09.01.2023 verstarb, sowie dessen Ehefrau M E, die kurz darauf ebenfalls verstarb. Die Ehe war kinderlos, und beide Ehepartner hatten keine Abkömmlinge. Beteiligte Ziffer 4, 5, 7, 8 und 9 legten Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Offenburg ein. Beteiligter Ziffer 1 stellte einen Antrag.
Kern des Rechtsstreits: Die Feststellung der Tatsachen zur Erteilung des Erbscheins gemäß dem Antrag vom 06.04.2023 und die Zurückweisung des Antrags des Beteiligten Ziffer 1 vom 30.10.2023.
Was wurde entschieden?
Entscheidung: Der Beschluss des Amtsgerichts Offenburg vom 27.09.2023 wurde aufgehoben. Die zur Erteilung des Erbscheins erfor[…]