Wegen kritischer Facebook-Posts über Gewerkschafter stand ein Berliner Straßenbahnfahrer vor Gericht – und verlor seinen Job. Obwohl die Kündigung unwirksam war, muss er gehen: Ein Urteil mit überraschenden Wendungen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 59 Ca 8733/24 und 59 Ca 11420/24 | | Kontakt
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Arbeitsgericht Berlin
- Datum: 07.10.2024
- Aktenzeichen: 59 Ca 8733/24 und 59 Ca 11420/24
- Verfahrensart: Kündigungsschutzklage
- Rechtsbereiche: Arbeitsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Arbeitnehmer: Ein seit 2009 beschäftigter Straßenbahnfahrer, der gegen seine Kündigung vom 12.07.2024 klagte. Er kandidiert für den Personalrat und hat gegen eine strafrechtliche Verurteilung Berufung eingelegt.
- Arbeitgeberin: Das Unternehmen, das dem Arbeitnehmer gekündigt hatte und im Verfahren auch einen Auflösungsantrag stellte.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Ein langjähriger Straßenbahnfahrer wehrte sich gerichtlich gegen eine Kündigung seiner Arbeitgeberin vom 12.07.2024. Hintergrundinformationen umfassen ein laufendes Strafverfahren gegen den Arbeitnehmer (gegen dessen erstinstanzliche Verurteilung er Rechtsmittel eingelegt hat) und seine Kandidatur für den Personalrat. Die Arbeitgeberin beantragte zudem die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
- Kern des Rechtsstreits: War die Kündigung vom 12.07.2024 wirksam? Bestand alternativ ein Grund für die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag der Arbeitgeberin?
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Das Gericht stellte fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Arbeitgeberin vom 12.07.2024 nicht aufgelöst wurde. Im Übrigen wurde die Klage des Arbeitnehmers abgewiesen. Der Auflösungsantrag der Arbeitgeberin hatte somit keinen Erfolg.
- Folgen: Die Kündigung ist unwirksam; das Arbeitsverhältnis besteht fort. Die Kosten des Rechtsstreits müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeberin teilen (jeweils zur Hälfte). Der Streitwert wurde auf 9.346,38 Euro festgesetzt.
Der Fall vor Gericht
Der Fall des Straßenbahnfahrers: Kündigung nach Facebook-Posts vor Gericht
Das Arbeitsgericht Berlin hat in einem aufsehenerregenden Fall über die Kündigung eines langjährigen Straßenbahnfahrers entschieden. Im Mittelpunkt standen kritische Äußerungen des Mitarbeiters in einer privaten Facebook-Gruppe, die sich gegen Gewerkschaftsvertreter richteten. Das Gericht musste klären, ob diese Posts eine Außerordentliche Kündigung rechtfertigten (Az.: 59 Ca 8733/24 und 59 Ca 11420/24).
Die Hintergründe: Ein langjähriger Mitarbeiter im Konflikt
Der Kläger, geboren 1980 und Vater von drei Kindern, war seit Mai 2009 als Straßenbahnfahrer bei der Beklagten, einem Berliner Nahverkehrsbetrieb, beschäftigt. Sein Bruttomonatsgehalt betrug zuletzt 3.115,46 Euro. Das Arbeitsverhältnis unterlag dem Tarifvertrag TV-N Berlin. Der Kläger ist zudem Kandidat für die Personalratswahlen im November 2024. Neben seiner Tätigkeit als Fahrer war der Kläger Administrator einer privaten Facebook-Gruppe mit etwa 1.000 Mitgliedern. In dieser Gruppe veröffentlichte er kritische Beiträge, unter anderem zur Tarifpolitik und zu Vertretern der Gewerkschaft Ver.di.
Die umstrittenen Facebook-Beiträge und ihre Folgen
Zwei Beiträge des Klägers vom April und Mai 2024 standen im Zentrum der Auseinandersetzung. Diese richteten sich an „Vertrauensmänner von Ver.di“ bzw….