Wegen kritischer Facebook-Posts über Gewerkschafter stand ein Berliner Straßenbahnfahrer vor Gericht – und verlor seinen Job. Obwohl die Kündigung unwirksam war, muss er gehen: Ein Urteil mit überraschenden Wendungen. Zum vorliegenden Urteil Az.: 59 Ca 8733/24 und 59 Ca 11420/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Arbeitsgericht Berlin Datum: 07.10.2024 Aktenzeichen: 59 Ca 8733/24 und 59 Ca 11420/24 Verfahrensart: Kündigungsschutzklage Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Arbeitnehmer: Ein seit 2009 beschäftigter Straßenbahnfahrer, der gegen seine Kündigung vom 12.07.2024 klagte. Er kandidiert für den Personalrat und hat gegen eine strafrechtliche Verurteilung Berufung eingelegt. Arbeitgeberin: Das Unternehmen, das dem Arbeitnehmer gekündigt hatte und im Verfahren auch einen Auflösungsantrag stellte. Um was ging es? Sachverhalt: Ein langjähriger Straßenbahnfahrer wehrte sich gerichtlich gegen eine Kündigung seiner Arbeitgeberin vom 12.07.2024. Hintergrundinformationen umfassen ein laufendes Strafverfahren gegen den Arbeitnehmer (gegen dessen erstinstanzliche Verurteilung er Rechtsmittel eingelegt hat) und seine Kandidatur für den Personalrat. Die Arbeitgeberin beantragte zudem die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Kern des Rechtsstreits: War die Kündigung vom 12.07.2024 wirksam? Bestand alternativ ein Grund für die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag der Arbeitgeberin? Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Geric
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Zusammenfassung: Im anliegenden Urteil ging es um die Frage, inwieweit einer Person auch dann ein Schmerzensgeld aufgrund des Ausrutschens auf einer Eisfläsche und daraus resultierenden Verletzungen verlangen kann, wenn sie Kenntnis von der Eisfläche und damit von der Gefahrenquelle hat. Das Oberlandesgericht Naumburg setzen sich in diesem Einzelfall näher mit […]