Eine Lageristin kämpft vor Gericht für ihren Einsatz und erzwingt eine saftige Nachzahlung von ihrem Ex-Arbeitgeber. Der Streit um unbezahlte Überstunden offenbart ein Arbeitsverhältnis, in dem Fleiß und Mehrarbeit offenbar wenig Wertschätzung erfuhren – bis jetzt. Zum vorliegenden Urteil Az.: 4 SLa 52/24 | | Kontakt Das Wichtigste in Kürze Gericht: Landesarbeitsgericht Niedersachsen Datum: 09.12.2024 Aktenzeichen: 4 SLa 52/24 Verfahrensart: Berufungsverfahren Rechtsbereiche: Arbeitsrecht Beteiligte Parteien: Klägerin: Eine ehemalige Lageristin/kaufmännische Angestellte, die von der Überstundenvergütung fordert. Beklagte: Das Unternehmen, bei dem die Klägerin beschäftigt war und das sich gegen die Forderung nach Überstundenvergütung wehrt. Um was ging es? Sachverhalt: Die Klägerin war vom 01.04.2012 bis zum 31.08.2023 bei der als Lageristin/kaufmännische Angestellte beschäftigt. Sie fordert Überstundenvergütung. Kern des Rechtsstreits: Es geht um die Frage, ob die der Klägerin Überstundenvergütung schuldet. Was wurde entschieden? Entscheidung: Das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg wurde teilweise abgeändert. Die wurde verurteilt, an die Klägerin 46.531,42 € brutto zuzüglich Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Folgen: Die Klägerin trägt 20 % der Kosten des Berufungsverfahrens, die 80 %. Die Revision wurde zugelassen. Der Fall vor Gericht Gerichtsurteil zum Überstun
Ganzen Artikel lesen auf: Meinmietrecht.de LG Itzehoe – Az.: 11 S 31/10 – Urteil vom 12.04.2011 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Elmshorn vom 07.05.2010, Az.: 48 C 11/09, abgeändert und wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass die im Hause xxx xxx eingebaute Heizkraftanlage Dachs SenerTec HKA G […]